Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


„Jeder Mensch hat das Recht auf ein Sterben in Würde”

Staatssekretär Heiner Pott:

Hannover – Modernste Technik soll es unheilbar kranken Menschen möglich machen, ihr letztes Lebensjahr so selbstbestimmt wie möglich zu Hause zu verbringen. „Intelligente technische Unterstützungsmöglichkeiten in der häuslichen Versorgung für Menschen in ihrem letzten Lebensjahr”, kurz PAALiativ, heißt das Projekt, das im Oktober 2009 in Oldenburg an den Start gegangen ist. „Jeder Mensch hat das Recht auf ein Sterben in Würde. Technik kann und soll menschliche Zuwendung nicht ersetzen. Aber technische Produkte können Patienten, Angehörige und Pflegepersonal im heimischen Umfeld unterstützen”, sagte Sozialstaatssekretär Heiner Pott anlässlich des 2. Konsortialtreffens des Projekts heute in Oldenburg. „Sie können dabei helfen, Krisen zu vermeiden und erhöhen so die Sicherheit der Patienten.”

Moderne Kommunikationstechnologie soll schnelle Hilfe im Notfall garantieren und Angehörige, Patienten, Ärzte und Pflegepersonal besser vernetzen. Zudem sollen feste Abläufe beschrieben werden, an die sich die Beteiligten im Falle einer Krise halten können.

Hospizarbeit und Palliativversorgung nachhaltig weiterzuentwickeln ist ein zentrales Anliegen der niedersächsischen Landesregierung. Mit finanzieller Unterstützung sind seit 2006 bereits 34 Palliativstützpunkte als Netzwerke der örtlichen Leistungserbringer der Hospizarbeit und Palliativversorgung entstanden. Eine flächendeckende Errichtung solcher Palliativstützpunkte ist damit nahezu erreicht.

Gesetzlich Versicherte haben seit April 2007 einen Anspruch auf eine sogenannte spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine bessere häusliche Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen sind seitdem im Sozialgesetzbuch V niedergelegt. Niedersachsen gehört zu den ersten Bundesländern, in denen die Leistungserbringer und die Krankenkassen einen Mustervertrag abgeschlossen haben. Auf dessen Grundlage sind bereits 14 Verträge über eine Versorgung vor Ort vereinbart worden.

Im Rahmen des Projekts PAALiativ sollen unter Mitwirkung von Krankenkassen auch tragfähige Geschäftsmodelle für eine mögliche künftige Verankerung dieser neuen Dienstleistung innerhalb der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung entwickelt werden.