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Jede Apotheke braucht ein Labor zur Arzneistoffkontrolle

Pressemitteilung

Berlin – Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, ein Labor zu unterhalten und Ausgangsstoffe, Chemikalien und getrocknete Pflanzenteile zu überprüfen. “Die Arzneimittelsicherheit ist in Deutschland grundsätzlich gut – auch weil der Apotheker für die letztendliche Kontrolle verantwortlich ist”, sagt Apotheker Professor Thomas Beck, Leiter der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Die Untersuchung von Arzneistoffen ist wichtiger Bestandteil des Pharmaziestudiums, und damit der Ausbildung zum Apotheker.

Jedes Jahr überprüfen Apotheken in Stichproben etwa acht Millionen Arzneimittel. Sie melden der AMK nach Überprüfung im Apothekenlabor auch Zwischenfälle mit Ausgangsstoffen, Salbengrundlagen und getrockneten Arzneipflanzen. So waren zum Beispiel Brennnessel- oder Weißdornblätter mit Parasiten verunreinigt. Bei Salbeiblättern wurde ein Mindergehalt an ätherischem Öl vermutet, der im Labor mit einer Wasserdampfdestillation überprüft wurde. Verwechslungen bei Ausgangsstoffen sind zwar selten, machen Routinekontrollen im Apothekenlabor aber unverzichtbar. Denn die Apotheke muß sich Gewissheit über die Identität der Ausgangsstoffe verschaffen, die Bezeichnung auf dem Etikett des Händlers reicht nicht aus. So enthielt beispielsweise ein als Glaubersalz (Natriumsulfat) etikettiertes Paket fälschlicherweise Bittersalz (Magnesiumsulfat). Bittersalz darf bei Nierenschäden nicht eingenommen werden. Diese Verwechslung wurde im Apothekenlabor über die so genannte Flammprobe nachgewiesen.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.abda.de.