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jameda setzt sich vor dem Bundesgerichtshof für den Schutz von Patientendaten bei Arztbewertungen ein

BGH-Verhandlung:

München – Der Bundesgerichtshof verhandelte heute über die Wiederveröffentlichung einer Arztbewertung mit der Schulnote 4,8 auf jameda, Deutschlands größter Arztempfehlung. Der klagende Zahnarzt bestritt, dass die Bewertung von einem seiner Patienten abgegeben wurde. Die hierauf von jameda angeforderten und vom Verfasser der Bewertung vorgelegten Belege bestätigen, dass der Autor der strittigen Bewertung ein Patient des klagenden Arztes ist. jameda veröffentlichte auf dieser Basis die Bewertung wieder, schützte gegenüber dem Arzt jedoch weiter die Anonymität des Patienten und stützt dieses Vorgehen auf die Entscheidungen des BGH vom 01.07.2014 (Az. VI ZR 345/13) und vom 23.09.2014 (Az. VI ZR 358/13), die die Bedeutung der anonymen Arztbewertung hervorheben.

Im Mittelpunkt der heutigen Verhandlung standen die Fragen, ob und zu welchem Zeitpunkt Patientenbestätigungen einzuholen und gegebenenfalls weiterzuleiten sind und in welcher Form diese Bestätigungen sein müssen.

jameda hat sich heute vor dem BGH dafür eingesetzt, dass differenzierte Bewertungen weiter veröffentlicht werden können, ohne dass vorliegende Belege des Patienten an den Arzt weitergereicht werden müssen. Dr. Florian Weiß, CEO von jameda, erläutert diesen Standpunkt: „Das Ziel von jameda ist es, für mehr Transparenz über ärztliche Qualität zu sorgen. Arztbewertungen sind aktuell das einzige Instrument dafür. Damit dieses Instrument wirksam ist, müssen sich die Patienten sicher sein, dass der Schutz ihrer Anonymität gewahrt bleibt. Ein Beleg, auch wenn er anonymisiert ist, enthält häufig Informationen, die geeignet sind, den Patienten zu identifizieren. Wir sind uns bewusst, dass anonyme Bewertungen einer besonders sorgfältigen Qualitätssicherung bedürfen. Daher haben wir verschiedene Maßnahmen implementiert, die dafür sorgen, dass sich Patienten auf die Bewertungen auf jameda verlassen können und dass Ärzte vor falschen Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Schmähkritik geschützt sind.“

Der Klage des Zahnarztes war in erster Instanz vor dem LG Köln stattgegeben worden. In zweiter Instanz bestätigte das OLG Köln die Argumentation von jameda und wies die Klage des Zahnarztes in vollem Umfang ab. Die Entscheidung des BGHs wird im Januar 2016 erwartet.

Anonyme Arztbewertungen dienen der Herstellung von Transparenz über ärztliche Qualität
Arztbewertungen sorgen für mehr Transparenz über die ärztliche Qualität und tragen so dazu bei, dass der mündige Patient auf ihrer Basis den für sich passenden Arzt wählen kann. Gerade im sensiblen Gesundheitsbereich ist es wichtig, dass Patienten sich sicher sein können, dass ihre Anonymität zu jeder Zeit gewahrt ist. Nur so können aussagekräftige Arztbewertungen zustande kommen, die anderen Patienten bei der Wahl eines Mediziners helfen und auf deren Basis Ärzte wichtige Rückschlüsse für ihr Qualitätsmanagement gewinnen können.

Dass Online-Bewertungen einen entscheidenden Beitrag zur Arztwahl der Patienten leisten, belegen verschiedene Studien. Allein auf jameda, Deutschlands größter Arztempfehlung, suchen jeden Monat mehr als 5 Mio. Patienten nach einem passenden Arzt für sich. Der großen Bedeutung von Arztbewertungen ist sich jameda bewusst, weshalb die Qualitätssicherung der Bewertungen höchste Priorität hat. Dazu hat jameda ein deutschlandweit einmaliges Qualitätsmanagement etabliert, das sicherstellt, dass Patienten für ihre Arztsuche auf jameda authentische Bewertungen echter Patienten zur Verfügung stehen. „Für unser Qualitätsmanagement gelten unumstößliche Grundsätze, wie zum Beispiel, dass wir in Bewertungsfragen alle Ärzte gleich behandeln. Zudem orientiert sich das jameda Qualitätsteam bei allen Entscheidungen über Bewertungen stets an der aktuellen Rechtsprechung“, erläutert Fritz Edelmann, COO von jameda und verantwortlich für das jameda Qualitätsmanagement. „Nicht zuletzt aus diesem Grund erwarten wir gespannt die Entscheidung der obersten deutschen Richter.“
Weitere Informationen zur jameda Qualitätssicherung finden Sie unter www.jameda.de/qualitaetssicherung/.