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jameda setzt sich erneut für Veröffentlichung kritischer Arztbewertung ein

Stellungnahme zur Verhandlung am OLG Hamm (Az: I-26 U 4/18)

München – 13.03.2018

+++ OLG Hamm weist Antrag einer Ärztin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung teilweise zurück
+++ jameda Kundin klagte aufgrund kritischer Arztbewertung auf jameda
+++ jameda darf kritische Arztbewertung leicht gekürzt wieder veröffentlichen


jameda, Deutschlands größte Arztempfehlung, hat sich erneut erfolgreich für den Erhalt einer kritischen Arztbewertung eingesetzt. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte heute, dass jameda die kritische Bewertung einer zahlenden Kundin auf jameda, abgesehen von einem Teilsatz, wieder veröffentlichen darf.
Vorausgegangen war der Verhandlung eine Beschwerde einer Zahnärztin, welche zahlende Kundin auf jameda ist und die komplette Löschung einer Bewertung forderte. jameda leitete daraufhin einen umfangreichen Prüfprozess entsprechend den rechtlichen Vorgaben, u. a. des Bundesgerichtshofs, ein. Im Zuge der Bewertungsprüfung konnte die Patienteneigenschaft des Bewertenden durch schriftliche Belege der Praxis einwandfrei nachgewiesen werden. Zudem konnte die Patientin ihre Aussagen glaubhaft bestätigen, weshalb jameda die Bewertung nach der Prüfung wieder veröffentlichte.
Die Arztbewertung mit dem Titel „Nicht vertrauenswürdig !“ hatte den Freitextkommentar „Die Kommunikation von Frau […] ist problematisch : sie verzichtet auf die einfachen Komm. Grundregeln und eine Aufklärung / Beratung. Die Prothetik Lösungen von Frau […] waren zum Teil falsch…Ich habe die Zahnärztin als eine herrische , sehr emotional auf Kritik reagierende Persönlichkeit kennengelernt“.
Nachdem jameda die Bewertung wieder veröffentlichte, reichte die bewertete Zahnärztin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein. Das OLG Hamm urteilte nun, dass jameda die gesamte Bewertung bis auf einen Teilsatz wieder veröffentlichen darf.

Das Ziel von jameda ist es, alle authentischen Bewertungen – auch kritische – zu veröffentlichen, damit diese Patienten bei der Arztsuche helfen. Problemmeldungen von Ärzten überprüft jameda stets entsprechend den rechtlichen Vorgaben. Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich bei dem Kläger um einen zahlenden Kunden von jameda handelt oder nicht.
Weitere Informationen zur jameda Qualitätssicherung unter www.jameda.de/qualitaetssicherung

Über die jameda GmbH:
jameda ist Deutschlands größte Arztempfehlung und Marktführer für Online-Arzttermine. 6 Mio. Patienten suchen jeden Monat auf jameda nach dem passenden Arzt für ihr individuelles Anliegen. Dabei helfen ihnen die Empfehlungen anderer Patienten, die von den Ärzten bereitgestellten Informationen sowie zahlreiche Filtermöglichkeiten. Nach erfolgreicher Arztsuche können Patienten auf jameda bei zahlreichen Ärzten ihren nächsten Termin ganz einfach 24/7 direkt online vereinbaren. Zudem gehört seit 2017 die Patientus GmbH zu jameda, so dass Patienten auch Online-Videosprechstunden auf jameda online buchen können.
Ärzte haben die Möglichkeit, ihre Praxis auf jameda vorzustellen und umfassend über ihr Leistungsspektrum zu informieren. Datenbasis bilden bundesweit rund 275.000 Ärzte und andere Heilberufler. jameda ist als einzige Plattform für Arztbewertungen und Online-Arzttermine vom TÜV Rheinland für „Geprüften Datenschutz und Datensicherheit“ zertifiziert und eine 100-prozentige Tochter der Burda Digital GmbH.