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jameda setzt sich erneut erfolgreich für Veröffentlichung authentischer kritischer Bewertungen ein

jameda setzt sich erneut erfolgreich für Veröffentlichung authentischer kritischer Bewertungen ein

jameda Kunden klagten aufgrund kritischer Bewertungen:

München – Pressemitteilung zur Verhandlung am LG München I (Az. 25 O 6581/17) und am LG Köln (Az. 28 O 318/17)

+++ LG München I und LG Köln bestätigen korrektes Vorgehen jamedas bei der Bewertungsprüfung

+++ jameda setzt sich regelmäßig für authentische kritische Bewertungen von Patienten ein – unabhängig vom Kundenstatus des bewerteten Arztes

+++ Richter bestätigen „Interesse der Allgemeinheit an kritischen, unabhängigen Informationen“ in Form von Online-Arztbewertungen


Ein weiterer Erfolg für die Meinungsfreiheit von Patienten: jameda (www.jameda.de), Deutschlands größte Arztempfehlung und Marktführer für Online-Arzttermine, hat sich erneut erfolgreich für die Veröffentlichung authentischer kritischer Arztbewertungen auf jameda eingesetzt. Das Landgericht München I sowie das Landgericht Köln wiesen die Klagen eines Arztes und einer Heilpraktikerin, welche beide zahlende Kunden von jameda sind, ab und bestätigten, dass jameda die zwei kritischen Bewertungen weiterhin veröffentlichen darf. Zuvor hatte jameda die Bewertungen ausführlich entsprechend den Vorgaben des Bundesgerichtshofs auf deren Authentizität hin geprüft.

In den vorliegenden Fällen forderten ein Plastischer Chirurg aus München und eine Kölner Heilpraktikerin jeweils die Löschung einer kritischen Bewertung (mit der Schulnote 3,6 und 5,4) aus dem Jahr 2016. Daraufhin leitete jameda einen umfassenden und den rechtlichen Vorgaben, u. a. des Bundesgerichtshofs, entsprechenden Prüfprozess ein. Der Prüfprozess bei jameda ist einheitlich geregelt und unabhängig vom Kundenstatus des Arztes. Im Zuge des Prüfprozesses wurde von den Patienten eine Stellungnahme zu ihrer Bewertung bzw. ein Beleg eingefordert, dass es sich wirklich um Patienten der entsprechenden Praxis handelt. Nachdem nach ausgiebiger Prüfung keine Rechtswidrigkeiten festgestellt werden konnten, veröffentlichte jameda die Bewertungen wieder. Daraufhin reichte der Plastische Chirurg im Juni 2017 Klage vor dem LG München I und die Heilpraktikerin im November 2017 Klage vor dem LG Köln ein. Die Gerichte bestätigten nun in beiden Fällen, dass jameda der Prüfpflicht ausreichend nachgekommen sei. Weiterhin seien die kritischen Bewertungen zulässige Meinungsäußerungen, weshalb sie die Klagen des Arztes und der Heilpraktikerin abwiesen. Somit kann jameda die authentischen kritischen Bewertungen weiterhin veröffentlichen. Das LG München I stärkte in seinem Urteil zusätzlich die Meinungsfreiheit von Patienten: „Das Interesse der Allgemeinheit an kritischen, unabhängigen Informationen, die über derartige Bewertungsportale im Internet erlangt werden können, sind [sic] als sehr hoch zu bewerten, weil solche Informationen dem Verbraucher erlauben, […] Dienstleistungen zu bewerten und sich insoweit eine Meinung zu bilden.“

jameda steht für authentische Arztempfehlungen – unabhängig vom Kundenstatus des Arztes

Dr. Florian Weiß, Geschäftsführer von jameda: „Damit Patienten von ihrem Recht auf freie Arztwahl Gebrauch machen können, benötigen sie Transparenz über die medizinische Versorgungsqualität. Authentische Erfahrungsberichte von Patienten gehören aktuell zu den wenigen Indikatoren, die diese Transparenz herstellen und somit Patienten bei der Suche nach dem passenden Arzt unterstützen können. Für die Authentizität ist es jedoch zwingend notwendig, dass Bewertungen vom Kundenstatus eines Arztes auf jameda unberührt bleiben, was bei uns jederzeit der Fall ist.“ Ein Premium-Profil auf jameda bietet Ärzten die Möglichkeit, Patienten mit Zusatztexten und Praxisfotos ausführlicher über ihre Leistungen zu informieren – einen Einfluss auf die Bewertungen des Arztes hat es hingegen nicht. Das Ziel von jameda ist es, alle authentischen Arztbewertungen zu veröffentlichen, um die monatlich 6 Millionen Patienten auf jameda bei der Arztsuche zu unterstützen. Daher setzt sich jameda auch vor Gericht regelmäßig für die Wiederveröffentlichung authentischer kritischer Bewertungen ein – unabhängig vom Kundenstatus des Arztes (s. Pressemitteilung zur Verhandlung vor dem OLG Hamm). Weiterhin hat jameda ein branchenweit einzigartiges Qualitätsmanagement mit einem umfassenden Prüfprozess implementiert, in dessen Zuge sich ein technischer Prüfalgorithmus und eine manuelle Prüfung gegenseitig ergänzen, um authentische Bewertungen auf jameda zu gewährleisten.
Mehr Informationen: www.jameda.de/qualitaetssicherung

Über die jameda GmbH:
jameda ist Deutschlands größte Arztempfehlung und Marktführer für Online-Arzttermine. 6 Mio. Patienten suchen jeden Monat auf jameda nach dem passenden Arzt für ihr individuelles Anliegen. Dabei helfen ihnen die Empfehlungen anderer Patienten, die von den Ärzten bereitgestellten Informationen sowie zahlreiche Filtermöglichkeiten. Nach erfolgreicher Arztsuche können Patienten auf jameda bei zahlreichen Ärzten ihren nächsten Termin ganz einfach 24/7 direkt online vereinbaren. Zudem gehört seit 2017 die Patientus GmbH zu jameda, so dass Patienten auch Online-Videosprechstunden auf jameda online buchen können.
Ärzte haben die Möglichkeit, ihre Praxis auf jameda vorzustellen und umfassend über ihr Leistungsspektrum zu informieren. Datenbasis bilden bundesweit rund 275.000 Ärzte und andere Heilberufler. jameda ist als einzige Plattform für Arztbewertungen und Online-Arzttermine vom TÜV Rheinland für „Geprüften Datenschutz und Datensicherheit“ zertifiziert und eine 100-prozentige Tochter der Burda Digital GmbH.