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Jahreswechsel 2014 im Gesundheitswesen: Was ändert sich im nächsten Jahr? Von der Elektronischen Gesundheitskarte bis zur Versicherungspflichtgrenze

Pressemitteilung

Berlin – Trotz der gesetzgeberischen Pause bringt der Jahreswechsel 2014 wieder zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen mit sich. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat eine Auswahl von 23 Änderungen zusammengestellt. So werden wie immer die Beitragsbemessungsgrenze, die Versicherungspflichtgrenze oder die Einkommensgrenze für die Familienversicherung angepasst.

Am 1.1.2014 löst zudem die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) die alte Krankenversicherungskarte (KVK) endgültig ab. Die eGK ist dann der allein gültige Versicherungsnachweis, der bei einem Arztbesuch vorgelegt werden muss. Die Krankenkassen haben bereits im Oktober 2011 mit der Ausgabe der neuen eGK begonnen, sodass bereits fast alle Versicherten mit der neuen Karte ausgestattet sind. Erkennbar ist die neue Karte unter anderem an dem Lichtbild. Versicherte, die noch keine eGK besitzen, erhalten die neue Karte von ihrer Krankenkasse nach Einsendung eines Lichtbildes.

Am 1.1.2014 fällt auch der offizielle Startschuss für das bundesweite Endoprothesenregister (EPRD). In dem Register werden Informationen über den Einbau künstlicher Hüft- und Kniegelenke gesammelt. Die Datenbank soll dabei helfen, die Qualität der Versorgung zu verbessern und die Zahl unnötiger Wechseloperationen zu senken. Das EPRD ist eine Initiative der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. (DGOOC) und wird unter anderem vom Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) unterstützt.

Auch die zentrale, bundesweite, kostenfreie und kassenartenübergreifende Prüfung von Präventionskursen aus den Bereichen „Bewegung“, „Ernährung“, „Stressbewältigung/Entspannung“ sowie „Suchtmittelkonsum“ wird ab Januar 2014 starten. Kursanbieter können ihre Unterlagen auf dem Qualitätsportal der neuen Zentrale Prüfstelle Prävention ab dem 3.1.2014 hochladen und für die Prüfung einreichen. Durch das zentrale Verfahren sollen Doppelprüfungen für Anbieter von Präventionskursen künftig entfallen.

Die Übersicht finden Sie auch auf der Webseite des vdek unter: www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2013/gesundheitswesen2014.html

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 26 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– BARMER GEK
– Techniker Krankenkasse
– DAK-Gesundheit
– Kaufmännische Krankenkasse – KKH
– HEK – Hanseatische Krankenkasse
– hkk

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)” in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen und eine Geschäftsstelle in Westfalen-Lippe mit insgesamt rund 300 sowie weiteren 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.