Berlin – Zur Veröffentlichung des aktuellen Gutachtens des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:
“Mit dem Gutachten des Sachverständigenrats wird die Grundsatzposition der DKG zur Überwindung der Sektorengrenzen im Gesundheitswesen gestärkt. Wenn der Rat eine sektorübergreifende Optimierung an den Schnittstellen sieht, unterstreicht dies die Notwendigkeit einer Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen. Die Bundesländer sollten nun den mit der Gesundheitsreform geschaffenen Spielraum (§ 116 b SGB V) für die Zulassung von Krankenhausambulanzleistungen konsequent nutzen. Die DKG begrüßt es gleichzeitig, dass im Gutachten die Rolle des Krankenhauses als Steuerungsinstitution für umfassende regionale Versorgungsnetze gewürdigt wird.
Es ist weiterhin zu begrüßen, dass der Sachverständigenrat den Rückgang der öffentlichen Investitionskostenförderung durch die Bundesländer anerkennt. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass die Kliniken notwendige Investitionen zunehmend über Schulden finanzieren müssen. Umso weniger verständlich ist es, dass die Politik den Kliniken dann noch 750 Millionen Euro über Einspargesetze und Sanierungsabgaben entzieht. Die DKG hat sich ebenfalls für eine monistische Finanzierung ausgesprochen. Die Überführung setzt allerdings voraus, dass der aufgelaufene Investitionsstau vollständig beseitigt sowie die derzeit von den Ländern bereit gestellten Mittel ausnahmslos in die Krankenhausentgelte übergeleitet werden.
Keine Zustimmung kann die vom Rat vorgeschlagene partielle Höchstpreislösung finden. Begrüßenswert ist aber, dass auch der Rat das Grundprinzip der weiteren DRG-Ausgestaltung als Festpreissystem hervorhebt. Es ist praxisfremd, zu versuchen, zwischen elektiven und nicht elektiven Leistungen zu unterscheiden. Die Abspaltung planbarer Leistungen und erzwungene Preisabsenkungen zugunsten einzelner Kassen würden gesunde Krankenhäuser unwirtschaftlich machen und nicht elektive Leistungen verteuern.
Richtig ist es, weiterhin eine Qualitätsoffensive über alle Sektoren hinweg zu starten. Die DKG ist für eine konsequente Weiterentwicklung des Qualitätswettbewerbs. Dazu gehört auch der sektorübergreifende Ansatz und mehr Qualitätstransparenz. Bereits heute ist beschlossen, dass alle Kliniken im Zuge der Weiterentwicklung der Qualitätsberichte eine Vielzahl von Daten der externen Qualitätssicherung veröffentlichen werden und ihre Leistungen damit für Patienten besser vergleichbar präsentieren.”
————————————————————————————————– Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.137 Krankenhäuser versorgen jährlich über 16,8 Mio. Patienten mit 1,1 Mio. Mitarbeitern. Bei 60,4 Mrd. Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.