Berlin – Die italienischen Apotheken müssen sich möglicherweise auf ein weiteres Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einstellen. Der Staatsrat, die höchste verwaltungsgerichtliche Instanz in Italien, legte Ende April den Richtern in Luxemburg einen Streit um die Niederlassung von Apotheken vor. Der EuGH prüft derzeit, ob er das Vorabentscheidungsersuchen annimmt.
Anders als in allen anderen Vertragsverletzungs- und Vorlageverfahren geht es diesmal offenbar nicht um die Durchsetzung eines freien Marktes, sondern um die Sicherstellung der Versorgung und den Verbraucherschutz. Die höchsten italienischen Richter befürchten, dass die geltenden demographischen und geografischen Niederlassungsbeschränkungen zu einer künstlichen Verknappung der Apotheken in ländlichen Gebieten führen können. Der Staatsrat will daher durch den EuGH überprüfen lassen, ob die Regeln mit den Paragraphen 152 und 153 im EG-Vertrag zur Sicherung der Gesundheitsvorsorge und zum Verbraucherschutz übereinstimmen oder nicht.
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