Düsseldorf/Dortmund – Das Institut für Sicherheit und Datenschutz im Gesundheitswesen – Prof. Dr. Thomas Jäschke fusioniert zum 01.07.2015 und tritt zukünftig als ein Dienstleistungsbereich der DATATREE AG auf.
Die DATATREE AG mit Sitz in Düsseldorf bietet seit 2011 eine umfassende Beratung in den Bereichen Compliance, Datenschutz und IT-Sicherheit. Sie berät und unterstützt öffentliche und nicht-öffentliche Stellen bei der Einführung von Datenschutzkonzepten und IT-Sicherheitsleitlinien, bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen und Dienstvereinbarungen im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit sowie bei der Sicherstellung durch entsprechende Kontrollmechanismen und gewinnt mit dem ISDSG einen Dienstleistungsbereich mit dem Schwerpunkt im Gesundheitswesen. „Die Fusionierung ermöglicht eine Ausweitung der DATATREE Kompetenzen für den Zukunftsmarkt Gesundheitswesen. Das ISDSG, mit seinen gebündelten Kompetenzen im Gesundheitsmarkt, bildet eine optimale Ergänzung des bestehenden Portfolios, zudem können Synergieeffekte bestmöglich genutzt werden“, erläutert Jäschke.
Der Institutsleiter Professor Thomas Jäschke übernimmt weiterhin als Vorstand der DATATREE AG die Gesamtverantwortung aller Bereiche. Ebenso bleibt Professor Julius Reiter Aufsichtsratsvorsitzender. Weitere Mitglieder des Aufsichtsrates sind Beate Butsch und Stefan Schulte. Die Mitarbeiter des ISDSG stehen unverändert für alle Kunden zur Verfügung. Neben der Düsseldorfer Zentrale erhält die DATATREE AG einen weiteren Standort in Dortmund.
Das ISDSG – Institut für Sicherheit und Datenschutz im Gesundheitswesen ist ein Dienstleistungsbereich des Compliance Providers DATATREE AG und beschäftigt sich mit allen Fragen zum Thema Informationssicherheit und Datenschutz mit Schwerpunkt auf den Akteuren des Gesundheitswesens. Das Portfolio des ISDSG umfasst neben den frei zugänglichen Informationen und Dienstleistungen auch besondere Angebote, welche für die Bewältigung der Herausforderungen durch die fortschreitende Digitalisierung in der Medizin und den Potentialen durch die Informationstechnologien erforderlich werden.
Um Abdruck wird gebeten. Belegexemplar ist erwünscht.