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Irreführung mit gesundheitsbezogener Werbung endlich beenden – strenge Nährwertprofile festlegen

Pressemitteilung

Berlin – Zu der Anhörung zu der sogenannten “Health-Claims-Verordnung” im Verbraucherausschuss des Deutschen Bundestages erklären die zuständigen Berichterstatterinnen der SPD-Bundestagsfraktion Iris Gleicke und Kerstin Tack:

Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen (“gut für den Knochenbau” oder: “stärkt die Abwehrkräfte”) darf nur dann zulässig sein, wenn das beworbene Lebensmittel kein ungünstiges Nährwertprofil hat und die Werbeaussagen wissenschaftlich belegbar sind. Verbrauchern soll nicht vorgegaukelt werden können, “Dickmacher” seien gesund, nur weil sie viel Calcium oder Vitamine enthalten. Die Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch gesundheitsbezogene Werbeaussagen muss bald beendet werden. Ein “Gesundwaschen” von Dickmachern dürfen wir nicht zulassen.

Handlungsbedarf besteht auch im Grenzbereich zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln. Arzneilich wirkende Stoffe haben in Lebensmitteln nichts zu suchen. Durch die Aufweichung der Grenze zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln besteht die Gefahr einer Überversorgung mit bestimmten Inhaltsstoffen. Wir fordern die Bundesregierung auf, Klarheit zu schaffen.

Darin stimmten die unabhängigen Sachverständigen in der heutigen Anhörung mit uns überein. Gleichzeitig wurde in der Anhörung heute deutlich, dass strenge Nährwertprofile notwendig sind. Die Überlegungen der EU-Kommission vom Frühjahr sind dafür zu lasch. Danach könnten nach Berechnungen aus Großbritannien zwei Drittel der verzehrten Lebensmittel als gesund beworben werden, wenn sie nur einen besonderen Vitaminzusatz enthalten. Wir fordern die EU-Kommission auf, dem Druck der Lebensmittelindustrie nicht nachzugeben, andernfalls können die ursprünglichen Ziele der Health-Claims-Verordnung nicht erreicht werden.

Insgesamt erscheint der Ansatz der Lebensmittelindustrie als innovationsfeindlich: So zeigen Erfahrungen in Dänemark, dass von einer guten Regulierung (zum Beispiel einer gesetzlichen Höchstgrenze bei Transfettsäuren) Anreize für die Entwicklung von gesunden und wettbewerbsfähigen Produkten gesetzt werden können.

Deutlich wurde auch, dass eine scheibchenweise Genehmigung von gesundheitsbezogenen Aussagen durch die EU-Kommission für die Lebensmittelkontrolle vor Ort und damit für einen effektiven Schutz der Verbraucher eine Katastrophe wäre. Wir erwarten von der Kommission klare Regeln.

Wir fordern auch, dass ein öffentlich zugängliches Register für Studien über gesundheitsbezogenen Angaben geschaffen wird. Ein Register, in dem alle angefertigten Studien transparent und für jedermann zugänglich aufgelistet werden, erleichtert der EFSA und dem Bundesinstitut für Risikobewertung eine neutrale Bewertung der von der Industrie vorgelegten Studien.