Euskirchen – Seit der Eröffnung der gleichzeitigen Tätigkeit von niedergelassenen Ärzten im Krankenhaus, durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) vom 22.12.2006 (BGBl. I, S. 3439), hat der Einsatz von Ärzten im Krankenhaus im Rahmen von Kooperations- und Anstellungsverträgen erheblich zugenommen. In Zeiten zunehmenden Ärztemangels besteht zudem ein Bedürfnis für flexible Kooperationsmodelle, um die medizinische Versorgung der Patienten sicherzustellen. In dem Umfang, wie das SGB V und die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) eine organisatorische Vermischung zwischen ambulantem und stationärem Versorgungsbereich, insbesondere in personeller Hinsicht zugelassen haben, haben sich jedoch andere rechtliche Probleme ergeben, die den Einsatz von niedergelassenen Ärzten im Krankenhaus erschweren. Dies betrifft sowohl Fragen der Beeinträchtigung des Versorgungsauftrages des Krankenhauses und dadurch bedingte Auswirkungen auf dessen Vergütungsanspruch, als auch zeitliche und inhaltliche Vorgaben des Vertragsarztrechts, die eine sinnvolle Zusammenarbeit erschweren. Erhebliche Unsicherheiten bestehen daneben bei der ärztlichen Honorierung, um nicht in Konflikt mit berufsrechtlich und gesetzlich verankerten Zuweisungsverboten zu geraten. Aktuell kommen Fragen einer Sozialversicherungspflicht freiberuflicher Tätigkeit im Krankenhaus unter dem Gesichtspunkt einer Scheinselbständigkeit hinzu. Tagungsleitung: Dr. jur. Peter Wigge, Rechtsanwälte Wigge, Münster Fachanwalt für Medizinrecht, Lehrbeauftragter an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster
Mehr Informationen zu dieser und weiteren spannenden Veranstaltungen u.a.: “12. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen” finden Sie auf der Homepage http://www.ioe-wissen.de
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