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Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Berlin

Pressemitteilung

Berlin – Gemäß dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) werden Plankrankenhäuser u. a. dadurch wirtschaftlich gesichert, dass ihre notwendigen Investitionskosten im Wege öffentlicher Förderung übernommen werden. Die gesetzlich festgeschriebene Förderpflicht des Landes wirft die Frage auf, in welchem Umfang in den nächsten Jahren Investitionen erforderlich sind.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) haben daher gemeinsam den Investitionsbedarf Berliner Plankrankenhäuser mittels verschiedener Berechnungsmodelle und einer empirischen Erhebung analysiert und bewertet. Die Ergebnisse wurden heute vorgestellt. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass die den Plankrankenhäusern aktuell zur Verfügung stehenden Investitionsmittel nicht ausreichen, um auch zukünftig eine moderne und den medizintechnischen Anforderungen entsprechende Krankenhausversorgung sicherstellen zu können.

Der ermittelte jährliche Investitionsbedarf nach den analytischen Berechnungsmodellen liegt – in Abhängigkeit von unterschiedlichen Annahmen wie z. B. Nutzungsdauer der Anlagegüter, Bettenneuwert – zwischen 147,5 und 255,3 Mio. Euro. Der im Rahmen einer empirischen Erhebung bei den Krankenhäusern ermittelte und mit konkreten Maßnahmen z. B. Baumaßnahmen, medizintechnische Beschaffungen usw. unterlegte Investitionsbedarf bestätigt diese Größenordnung. Die BKG hat als Ergebnis der Befragung einen durchschnittlichen jährlichen Investitionsbedarf von 255,5 Mio. Euro ermittelt. Die Senatsverwaltung für Gesundheit geht davon aus, dass sich mit Blick u. a. auf die Förderfähigkeit der genannten Maßnahmen ein Investitionsvolumen von ca. 192,6 Mio. Euro ergibt. Nicht in die KHG/LKG-Förderung aufgenommene Krankenhäuser wie z. B. das Universitätsklinikum Charité sind von der Analyse nicht erfasst.

Die gemeinsam mit der BKG vorgenommene Analyse zeigt, dass in den kommenden Jahren eine höhere Investitionsförderung der Berliner Krankenhäuser erforderlich ist. Nur so kann die leistungsfähige, qualitativ hochwertige stationäre Gesundheitsversorgung auch für die Zukunft sichergestellt werden. Die Bereitstellung der erforderlichen Investitionsmittel für die Krankenhäuser liegt nicht nur im Interesse der Krankenhäuser und ihrer Patientinnen und Patienten, sondern ist auch für die weitere Entwicklung der Gesundheitswirtschaft von großer Bedeutung.

Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher erklärt hierzu: “Die Berliner Krankenhäuser sind gut aufgestellt. Bei zahlreichen Leistungs- und Kostenkennziffern sind sie besser als der Bundesdurchschnitt oder belegen sogar einen Spitzenplatz. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass seit 1991 öffentliche Fördermittel in erheblichem Umfang für Krankenhausinvestitionen zur Verfügung gestellt wurden. Auf Grund der angespannten Haushalts- und Finanzsituation des Landes Berlin ist es jedoch zunehmend schwieriger, alle finanziellen Wünsche zu erfüllen. In den Jahren von 2008 bis 2010 ist es gelungen, durch ein Sonderprogramm in Höhe von 40 Mio. Euro und durch das Konjunkturpaket II weitere 54 Mio. Euro als zusätzliche Investitionsmittel für die Krankenhäuser bereit zu stellen. Zudem will ich erreichen, dass die Mittel aus dem Mitte 2015 auslaufenden Schuldendienst für ein früheres Darlehensprogramm auch anschließend für Krankenhausinvestitionen zur Verfügung gestellt werden. Um die Eigenverantwortung und Flexibilität der Krankenhäuser zu stärken, soll ab 2013 die Investitionsförderung grundsätzlich auf eine Pauschalförderung umgestellt werden. So wird auch die Mittelvergabe transparenter. Dazu hat der Senat in der vergangenen Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Krankenhausgesetzes beschlossen.”

Uwe Slama, Geschäftsführer der BKG: “Diese erstmals gemeinsam durchgeführten detaillierten Analysen und die Erhebung zum Investitionsbedarf der Krankenhäuser zeigen deutlich, dass die derzeit den Krankenhäusern zur Verfügung stehenden Investitionsmittel i. H. v. ca. 60 Mio. Euro nicht ausreichen, um die vorhandene Bausubstanz und die medizintechnischen Geräte auf hohem Niveau zu erhalten.” Brit Ismer, Vorsitzende der BKG, weist darauf hin, dass “die Krankenhäuser eine politische Festlegung erwarten, dass die 34 Mio. Euro, die derzeit zur Tilgung des Schuldendienstes aufgewendet werden und den Krankenhäusern nicht zur Verfügung stehen, ab 2015 in voller Höhe dem Krankenhausbereich für notwendige Investitionen bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist eine sukzessive Erhöhung der Haushaltsmittel für Krankenhausinvestitionen von derzeit ca. 90 Mio. Euro auf mindestens 200 Mio. Euro jährlich erforderlich, um die hohe Versorgungsqualität der Patientenversorgung zu sichern und Substanzverlust sowie Verschleiß der zur medizinischen Versorgung der Berliner Bevölkerung notwendigen baulichen und medizinisch-technischen Infrastruktur zu vermeiden.”