Berlin – Der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, fordert eine „nationale Kraftanstrengung“ zur Finanzierung der Investitionskosten der Krankenhäuser. „Jeder Euro, der den Krankenhäusern für dringend erforderliche Investitionen fehlt und dann im laufenden Betrieb eingespart wird, geht zu Lasten von Beschäftigten und Patienten. Diese Zwangskompensation muss ein Ende haben. Bund und Länder sind gemeinsam in der Verantwortung, die Krankenhäuser zukunftsfest zu machen“, sagte Henke wenige Tage vor Beginn der 124. Hauptversammlung des Marburger Bundes am 25./26. Oktober 2013 in Berlin. Er lobte die auf Initiative der bisherigen Koalition seit dem Sommer wirksamen finanziellen Verbesserungen für die Krankenhäuser, nannte sie jedoch eine „Wohltat von überwiegend begrenzter Dauer“, mit der leider immer noch keine dauerhafte Planungssicherheit verbunden sei.
In seinem Leitantrag zur Hauptversammlung begrüßt der Vorstand des Marburger Bundes die von allen Parteien des Deutschen Bundestags erklärte Notwendigkeit einer Reform der Krankenhausfinanzierung als eine der zentralen Aufgaben der neuen Legislaturperiode. Zugleich fordert er eine nachhaltige Finanzreform, die den stationären Einrichtungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben dauerhafte Planungssicherheit gibt. So müsse das derzeitige Vergütungssystem der diagnosebezogenen Fallpauschalen auf den Prüfstand gestellt werden. „Die Vergütung über rein leistungsorientierte Fallpauschalen (DRG) führt zu Fehlentwicklungen und bedarf der Überprüfung, durch das DRG-System gesetzte Fehlanreize müssen korrigiert werden. Zumindest dort, wo eine Finanzierung mit Pauschalen an ihre Grenzen stößt, muss das System sinnvoll verändert werden. Dies betrifft Leistungen, die mit DRG-Pauschalen nicht sachgerecht vergütet werden können wie zum Beispiel Extremkostenfälle und die besonderen Aufgaben der Universitätsklinika sowie der Maximalversorger“, heißt es in dem Vorstandsantrag.
Die Politik müsse das ihre dazu beitragen, dass medizinisch bedingte Leistungssteigerungen sachgerecht und auskömmlich finanziert werden. Erforderlich sei eine Abkehr von politisch festgelegten pauschalen Preisabschlägen undifferenziert auf alle zusätzlichen Leistungen. Die Diskussion über die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen zur Steuerung der medizinischen Leistungsentwicklung und deren Ausgestaltung müsse auf Grundlage einer belastbaren Versorgungsanalyse geführt werden. Der Marburger Bund lehnt Selektivverträge der Krankenkassen als alternatives Steuerungsinstrument ab. „Krankenkassen im Wettbewerb werden stets bemüht sein, ihre Beitragssätze einerseits und ihre Ausgaben andererseits gering zu halten. Selektivverträge würden hier zu einem Interessenkonflikt bei der Leistungssteuerung führen. Zum einen besteht die Gefahr, dass Selektivverträge als reine Rabattverträge das DRG-Festpreissystem aushöhlen. Zum anderen stellen Selektivverträge die Wirksamkeit und Bedeutung der Krankenhausplanung der Länder in Frage. Damit würde letztlich eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung gefährdet“, warnt der MB.