BERLIN – Das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen vom 4. Juni 2016 (§§ 299a, 299b StGB) hat zu Kündigungen und Neuausrichtungen bestehender Kooperationsverträge zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern geführt. Parallel schärfen die beteiligten Akteure ihre Standpunkte und verwenden das Strafrecht als Steigbügelhalter und Druckmittel für die Durchsetzung eigener Interessen.
Diese Fachkonferenz informiert interdisziplinär über die aktuelle Lage und die Entwicklung seit Juni 2016 und zeigt die künftigen Konfliktfelder auf:
Schwerpunkte
• Intersektorale Kooperationen – politisch gewünscht, rechtlich im Niemandsland: Wie können strafrechtliche Risiken zuverlässig umschifft werden?
• Wann droht das Ermittlungsverfahren und welche Verteidigungsstrategien versprechen Erfolg?
• Babylonische Begriffsverwirrung: Belegarzt, Honorararzt, Honorarkooperationsarzt, Konsiliararzt – Abgrenzung und Grundlagen der Vertragsgestaltung sowie Klarstellung der Tätigkeitsbereiche
• Der Belegarzt als Honorarkooperationsarzt – Varianten rechtssicherer Vertragsgestaltung
• Kooperationen außerhalb der „Normalfälle“: Die Materialbeschaffungs-Gesellschaft im Eigentum des Zuweisers, Kliniken im Eigentum des zuweisenden niedergelassenen Arztes
• Welche Sicherheit bietet die MVZ-Lösung?
• Klippen der freien Zusammenarbeit
Referenten
Thorsten Ebermann, Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK); Ratajczak & Partner Rechtsanwälte, München
Dipl.-Juristin Dina Michels, MBA, KKH Kaufmännische Krankenkasse, Hannover
Claudia Reich, Boemke und Partner Rechtsanwälte mbB, Leipzig
Prof. Dr. jur. Hendrik Schneider, Universität Leipzig, Leipzig
Holger Schütt, Generalstaatsanwaltschaft Rostock, Rostock
RA Andreas Wagener, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Berlin
Weitere Einzelheiten zum Programmablauf, zu den Referenten sowie alle Teilnahmeinformationen finden Sie hier: www.zeno24.de/veranstaltung/intersektorale-kooperationen/?utm_source=Homepage&utm_medium=Gesundheit-Adhoc&utm_campaign=Intersektoral
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Presseakkreditierungen sind bei der Veranstaltung nicht vorgesehen.