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Internationaler Fortbildungskongress Pharmacon: Migräne – Selbstmedikation nur nach Rat des Apothekers

PRESSEMITTEILUNG

Berlin/Meran – Bei der Selbstmedikation von Migräne unterlaufen Patienten aus Unkenntnis immer wieder Fehler. „Rezeptfreie Medikamente können in vielen Fällen gegen Migräne helfen – wenn sie denn richtig angewendet werden. Wer seine Kopfschmerzen in der Selbstmedikation behandeln will, sollte mit dem Apotheker über Risiken und Nebenwirkungen sprechen“, so Professor Dr. Katrin Janhsen von der Universität Osnabrück. Die Apothekerin und Ärztin informierte bei der Pharmacon, einem internationalen Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer, Apotheker über die Pharmazeutische Betreuung von Schmerzpatienten.

Gegen Migräne-Attacken eingesetzt werden vor allem Schmerzmittel und die sog. Triptane, die speziell gegen Migräne wirken. Der Arzt kann Migräne-Patienten zusätzlich Medikamente gegen Übelkeit verschreiben, zum Beispiel Tropfen mit dem Wirkstoff Metoclopramid. Werden diese Tropfen etwa eine Viertelstunde vor dem Schmerzmittel eingenommen, verbessern sie dessen Wirkung. Wichtig ist außerdem, die verschiedenen schmerzstillenden Wirkstoffe ausreichend hoch zu dosieren. Schmerzmittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht länger als drei Tage hintereinander eingenommen werden. Auch Triptane können Kopfschmerzen auslösen, wenn sie zu häufig eingenommen werden. Janhsen: „Wer häufiger ein Triptan braucht, sollte mit seinem Arzt sprechen.“ Triptane sollten im selben Migräne-Anfall nicht mit Migräne-Medikamenten kombiniert werden, die Mutterkornalkaloide enthalten.

Vor der Selbstmedikation einer Migräne sollte der Arzt eine Diagnose stellen. Typisch sind Kopfschmerzen, die meist einseitig auftreten, sich durch Bewegung verstärken und mit Erbrechen einhergehen. Zum Arzt sollten Patienten, wenn diese Beschwerden zum ersten Mal auftreten oder von neurologischen Symptomen wie zum Beispiel Augenflimmern oder Kribbeln begleitet sind. Lässt sich die Migräne in der Selbstmedikation nicht ausreichend behandeln, wird der Apotheker den Patienten an einen Arzt verweisen.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de