Berlin – Uwe Kekeritz, Sprecher für Gesundheit in Entwicklungsländern und Vorsitzender des Unterausschusses, erklärt:
Der Zugang von zu günstigen Medikamenten darf nicht durch bilaterale Freihandelsabkommen der EU beeinträchtigt werden. So der Tenor eines Beschlusses aller Fraktionen im Deutschen Bundestag, der heute Bundeskanzlerin Angela Merkel übersandt wurde.
Auf Initiative des Unterausschuss Gesundheit in Entwicklungsländern hat der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung einstimmig eine entsprechende Entschließung zu den derzeitigen Verhandlungen zum EU-Indien Freihandelsabkommen angenommen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung fordert darin die Bundesregierung und die Europäische Kommission auf, darauf zu achten, dass Patentlaufzeiten durch das Abkommen nicht über den TRIPS-Standard von 20 Jahren angehoben werden.
Die Entschließung wurde per Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Entwicklungsminister Dirk Niebel, Wirtschaftsminister Rainer Brüderle, Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sowie an den Präsidenten der Europäischen Kommission José Manuel Barroso, den EU-Entwicklungskommissar Andris Piebalgs und den EU-Handelskommissar Karel De Gucht verschickt.
Indien ist für viele Entwicklungsländer der wichtigste Lieferant von preisgünstigen Generika-Medikamenten, zum Beispiel zur Behandlung von HIV/AIDS. Die europäische Seite hat in den Verhandlungen einen strengeren Patentschutz gefordert.