Seevetal – In einer Pressemeldung vom 07.05.2012 empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die Verwendung von eZigaretten in Nichtraucherzonen zu verbieten. Weil nicht bekannt sei, was der eZigarettenraucher ausatmet, müsse man die eZigarette der Tabakzigarette gleichstellen: Das Rauchen von E-Zigaretten sollte nur in Raucherzonen erlaubt sein, fordert der Präsident des BfR.
Die explizite Konsequenz: Zwei Millionen eZigaretten-Nutzer würden selbst zu Passivrauchern der Tabakkonsumenten und müssten in den Raucherzonen die Giftstoffe inhalieren, die sie durch den Umstieg auf die eZigarette endlich losgeworden waren. Dieses Risiko wird vom BfR in grob fahrlässiger Weise missachtet.
Tabakrauch-Gift vs. eZigaretten-Dampf
Tabakrauch enthält 4.800 Substanzen, davon sind mindestens 250 giftig oder krebsfördernd. 110.000 bis 140.000 Menschen sterben jährlich an den Folgen des Tabak-Rauchens. Des Weiteren verschlechtert sich die Lebensqualität bei Rauchern erheblich (häufigere bakterielle Infektionen, geringere körperliche Fitness u.v.m.). Im Dampf einer auf dem deutschen Markt erhältlichen eZigarette ist keines dieser giftigen Spaltprodukte einer Tabakzigarette enthalten. Deshalb werden Nichtraucher beim elektrischen Produkt nicht durch krebsfördernde Substanzen gefährdet. In einer Untersuchung des renommierten Wessling-Labors wurde dieses Ergebnis Anfang 2012 bestätigt. http://vd-eh.de
Aldehyde in eZigaretten?
In der Pressemitteilung vom 07.05. behauptet das BfR weiter: Es gibt Hinweise aus der Fachliteratur, dass einige Fabrikate von E-Zigaretten auch krebserzeugende Aldehyde freisetzen. Die verschiedenen Substanzen werden in Form von Emissionen über die Dämpfe der E-Zigaretten und den Atem der E-Raucher in die Umgebungsluft abgegeben. Diese Aussage bezieht sich auf eine Untersuchung aus dem Jahr 2008. Das erfährt der Leser aber nicht. Es wird der Eindruck erzeugt, dass die Gefährdung durch Aldehyde in eZigaretten immer noch aktuell sei. In der Untersuchung von 2008 wurde eine elektrische Zigarette analysiert, die anstelle des heute üblichen Aromaliquids eine Tabakmischung erhitzt. Nicht nur, dass bei diesem Gerät um 500 Grad höhere Temperaturen entstehen als bei einer handelsüblichen eZigarette – das Produkt selbst ist seit Jahren nicht mehr im Handel erhältlich.
Risikobewertung unter Missachtung der Fakten Die Risikobewertung erfolgt auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien, steht auf der Internetseite des Instituts zu lesen. In diesem Fall muss stark an den wissenschaftlichen Kriterien gezweifelt werden. Es fehlen Belege von Argumenten, und Fakten werden nicht korrekt wiedergegeben. Zumal das BfR 2008 noch zu diesem Ergebnis gekommen ist: Eine maßgebliche Belastung der Innenraumluft mit Schadstoffen wird bei Verwendung dieses Systems (Anm.: Liquidsystem) allerdings nicht erwartet. http://tinyurl.com
Trotzdem wird vier Jahre später der Eindruck erzeugt, dass die eZigarette das gleiche Gefährdungspotential für die Raumluft besitze wie die Tabakzigarette. Dac Sprengel, der Vorsitzende des VdeH: So ein gefährlicher Schwachsinn! Uns Dampfer in die Raucherkäfige zu sperren erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung.
Einschätzung durch Univ.-Prof. Dr. Bernhard-Michael Mayer, Pharmakologie und Toxikologie, Universität Graz: http://www.test.de