Berlin – “Ich habe erhebliche Zweifel, ob das von der Bundesregierung geplante Insolvenzrecht für Krankenkassen mit dem Grundgesetz vereinbar ist”, kommentiert Frank Spieth den Kabinettsbeschluss zur Verabschiedung des Gesetzes, das vom 1. Januar 2010 an die Insolvenz aller gesetzlichen Krankenkassen erlaubt. Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE erklärt weiter:
Es muss Aufgabe der öffentlichen Hand bleiben, die Verantwortung für die gesundheitliche Daseinsvorsorge wahrzunehmen. Ein wesentliches Element dafür war bisher die finanzielle Haftung der Länder für die gesetzlichen Kassen.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Enthaftung der Bundesländer und letztlich auch des Bundes sowie die Übertragung der Haftungsverpflichtung allein auf die Gemeinschaft der Krankenkassen ist unverantwortlich. Wenn Krankenkassen wie Wirtschaftsunternehmen geführt werden, wird ein weiterer Schritt in Richtung Privatisierung der Krankenkassenlandschaft betrieben.
Für die Versicherten insolvenzgefährdeter Krankenkassen können diese Pläne der Bundesregierung sehr teuer und schmerzhaft spürbar werden. Denn Ärzte und Krankenhäuser haben schon angekündigt, dass sie nicht auf ihr Honorar verzichten wollen, nur weil eine Kasse pleite gehen könnte. Dann muss der Patient neben der Versichertenkarte auch noch die EC-Karte zücken, da er sonst nicht behandelt werden würde. Dies ist gegenüber den Patienten im höchsten Maße verantwortungslos.
Darum fordert DIE LINKE, dass Bund und Länder sich nicht aus der öffentlichen Verantwortung für die Krankenkassen verabschieden dürfen.