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Insolvenzgesetz – solider Rahmen für die Finanzen der Krankenkassen

Abschließende Beratung des GKV-Organisationsweiterentwicklungsgesetzes

Berlin – Die gesundheitspolitische Sprecherin und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, erklärt anlässlich der heutigen abschließenden Beratung des GKV-Organisationsweiterentwicklungsgesetzes:

Mit dem GKV-Organisationsweiterentwicklungsgesetz haben wir einen soliden Rahmen für die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen geschaffen. Nach der Entschuldung der Krankenkassen ist mit der Herstellung der Insolvenzfähigkeit aller Kassen ein weiterer wichtiger Schritt zur Einführung des Gesundheitsfonds erfolgt. Es wurden klare Regelungen für den Fall der Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse und die Sorgfaltspflichten der Kassenvorstände getroffen.

Die getroffene Konvergenzregelung gewährleistet, dass es nicht zu einem unsachgemäßen Mittelabfluss aus den einzelnen Ländern kommt. Die Belastungen der Kassen werden länderbezogen ermittelt. Dazu werden die fortgeschriebenen Einnahmen der Kassen mit Versicherten in diesem Land den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für die Versicherten gegenübergestellt.

Für die Zuweisung der Versichertenpauschalen des Fonds an die Kassen auch im Hinblick auf unterschiedliche Morbiditäten wurde eine sachgerechte Regelung gefunden. Besonders berücksichtigt wurden dabei die Bedürfnisse von Kassen mit erhöhter Morbidität und vielen Familienversicherten.

Darüber hinaus haben wir weitere wesentliche Klarstellungen und Neuerungen im Sozialgesetzbuch V getroffen.

Mit der Einführung einer Übergangsregelung für die Hilfsmittelerbringer gewährleisten wir die kontinuierliche Versorgung mit Hilfsmitteln und sorgen für eine reibungslose Umstellung auf eine Versorgung durch Vertragspartner.

Kinder und Jugendliche haben nach einem Krankenhausaufenthalt einen Rechtsanspruch auf sozialmedizinische Nachsorge. Zudem wurde der Leistungsanspruch auf enterale Ernährung präzisiert. Ein Anspruch besteht nur, wenn bilanzierte Diäten notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Die Konkretisierung dieser Leistungsvoraussetzungen erfolgt durch den Gemeinsamen Bundesausschuss in Richtlinien, der eine Liste mit verordnungsfähigen Produkten erstellt.

Das Gesetz dient der Umsetzung der Regelung im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zur Herstellung der Insolvenzfähigkeit aller Krankenkassen nach § 171b SGB V. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Änderungen der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV), sowie technische Regelung zur Durchführung des Zuweisungsverfahrens durch den Gesundheitsfonds an die Krankenkassen und er enthält Klarstellungen und Neuerungen zu anderen Regelungsbereichen im Sozialgesetzbuch V.