Waldems-Esch, 14.02.2014 – Mit Urteil vom 12.11.2013, dessen Begründung nunmehr vorliegt, urteilte das Gericht, dass der von der IMS geltend gemachte Leistungsschutz an der 1860er Struktur im Jahr 2003 abgelaufen ist. Das von IMS erbittert verteidigte Monopol ist somit gebrochen.
Lediglich einem früheren Mitarbeiter der IMS, der an der Schaffung der Struktur beteiligt war, erkannte das Gericht urheberrechtliche Ansprüche zu. Demnach muss er keine Strukturen dulden, die bloß zu dem Zweck geschaffen wurden, 1:1 in die 1860er Struktur überführt zu werden.
Aufgrund der kontinuierlichen Fortschreibung der INSIGHT Health Regionalstruktur ist aber eine 1:1 Überführung in die alte 1860er Struktur sowieso ausgeschlossen.
Auswirkungen auf die heutige Geschäftssituation hat die Gerichtsentscheidung somit keine.
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