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Insgesamt sind etwa bis zu 10.500 Personen antragsberechtigt

Saarländischer Corona-Pflegebonus kann noch bis Freitag, 31. Juli beantragt werden

Saarland – Der saarländische Pflegebonus kann noch bis Freitag, 31.Juli 2020 beantragt werden. Informationen zur Richtlinie und das Antragsformular können unter www.corona.saarland.de/pflegebonus abgerufen werden.

„Ich möchte alle Pflegekräfte aus dem Bereich der Altenpflege, die bisher noch keinen Antrag auf den Saarländischen Corona-Pflegebonus bei unserem Haus gestellt haben, dazu ermutigen, dies noch bis Freitag zu tun. Wir möchten uns mit dem Pflegebonus für das Engagement der Pflegekräfte bedanken, die trotz aller Widrigkeiten für die Sicherheit und das Wohlergehen der Bewohnerinnen und Bewohner sorgten,“ erläutert Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Im Saarland sind etwa 8.700 Pflegekräfte in der ambulanten und stationären Altenpflege tätig. Zudem können beispielsweise auch Altenpflegekräfte aus Rheinland-Pfalz den saarländischen Pflegebonus beantragen, wenn sie ihre Beschäftigung überwiegend im Saarland ausüben. Weitere rund 1.800 mit der Pflege und Betreuung betrauten Kräfte, sind je nach individueller Tätigkeit antragsberechtigt.

„Bislang sind rund 7600 Anträge im Gesundheitsministerium eingegangen. Dies entspricht mehr als 85 Prozent der im Saarland sicher Antragsberechtigten. Von den eingegangenen Anträgen konnten schon über 2.300 Anträge bewilligt werden, die Auszahlungen wurden entsprechend angewiesen. Es konnten so bislang 970.000 Euro ausgezahlt werden (Stand 28.07.2020),“ freut sich Monika Bachmann.

Der saarländische Pflegebonus kann noch bis Freitag, 31.Juli 2020 beantragt werden. Informationen zur Richtlinie und das Antragsformular können unter www.corona.saarland.de/pflegebonus abgerufen werden.

Hintergrund

Die Bewilligung und Auszahlung des Saarländischen Pflegebonus folgt einer landesrechtlichen Förderrichtlinie. Danach wird der ergänzende Bonus zusätzlich zu den bis zu 1.000 Euro des Bundes, nur an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten der Altenpflege ausbezahlt. Erforderlich ist dazu, dass die berufliche Tätigkeit in der professionellen Pflege oder in der Betreuung älterer Menschen erbracht wird. Dementsprechend sind nicht automatisch alle bei einem Arbeitgeber aus der Pflege Beschäftigten antragsberechtigt. Die aus der amtlichen Pflegestatistik entnommene Gesamtzahl von 14.551 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist differenziert zu betrachten. Wenn nur auf die Pflegekräfte und Auszubildenden abgestellt wird, ergibt sich hierfür ein Kreis von etwa 8.700 Tätigen. Hinzu kommen weitere Betreuungskräfte und mit pflegerischen Aufgaben Betraute, bei denen allerdings im Einzelfall die Tätigkeit näher zu ermitteln ist.