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Inkompetenz einer einzelnen Ärztin rechtfertigt keine üble Verallgemeinerung!

“SPIEGEL”-BERICHT

Hamburg – Ambulante Operateure in Deutschland wehren sich gegen die falsche und verallgemeinernde Darstellung des Ambulanten Operierens in einem Artikel in der aktuellen Ausgabe des Nachrichtenmagazins “Der Spiegel” (Heft 5.2012). Darin berichtet das Magazin über dramatische Fehler einer einzelnen Fachärztin für Anästhesie, die mittlerweile zum dritten Mal wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung vor Gericht verantworten muss. Drei Menschen – ein vierjähriger Junge, eine 44-jährige und eine 78-jährige Frau – waren zwischen 1994 und 2009 im Zusammenhang mit ambulanten Operationen in einer Bonner Praxis für Orthopädie gestorben. Aus dem eklatanten unärztlichen Verhalten einer einzelnen Ärztin schließen die “Spiegel”-Autoren zu Unrecht, dass es sich beim Ambulanten Operieren generell um einen rechtsfreien Raum handelt, in dem Patienten nur zu leicht zu Schaden kommen.

Der Präsident des Berufsverbandes Niedergelassenen Chirurgen, Dr. Dieter Haack, erklärte hierzu: “Jeder Tod eines Patienten bei einem operativen Eingriff ist eine Katastrophe. Aber dies bedeutet nicht, dass das System des Ambulanten Operierens per se schlecht ist.” Haack kritisierte insbesondere die Darstellung des “Spiegel”, es gebe keine Kontrollinstanzen beim Ambulanten Operieren: “Qualitätskontrollen werden von allen Seiten durchgeführt, von Begehungen der Operationssäle bis zu Qualitätskontrolle der Kassenärztlichen Vereinigungen.” Haack empfahl den “Spiegel”-Autoren die Lektüre der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zusammengefassten und auch regelmäßig kontrollierten Regelungen zum Ambulanten Operieren: “Die Vorgaben, die wir erfüllen müssen, reichen vom Infektionsschutzgesetz über das Medizinproduktegesetz, Arzneimittelgesetz, die Biostoffverordnung, Röntgenverordnung und das Transfusionsgesetz bis hin zum Arbeitsschutzgesetz und zur Arbeitsstättenverordnung.” Haack erinnerte daran, dass die Infektionsrate beim Ambulanten Operieren nachweislich deutlich geringer ist als im Krankenhaus, “gleiches gilt übrigens auch für die Arbeitsunfähigkeitszeiten.”

Auch der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) distanzierte sich ausdrücklich von den Verallgemeinerungen des “Spiegel”. BAO-Vorstandsmitglied Dr. Petra Tietze-Schnur, selbst Fachärztin für Anästhesie, erklärte: “Rein sachlich kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Fachärztin auf die Idee kommt, ein 4-jähriges Kind mit einem 3,5er-Tubus, der für Babies gedacht ist, oder mit einem 7,0er-Tubus, der für Erwachsene vorgesehen ist, zu versorgen. Das war grob fahrlässig.” Es sei auch nicht hinnehmbar, dass die Patienten nicht durchgängig betreut und über einen Monitor überwacht wurden: “In Tageskliniken sollte das nicht vorkommen”, sagte Tietze-Schnur. Allerdings betonte die Anästhesistin: “Auch wenn ein Handwerker einen folgenschweren Fehler macht, folgere ich daraus nicht automatisch, dass alle seine Berufskollegen ihr Handwerk nicht verstehen!”

Der BNC ist der Berufsverband der freiberuflichen Chirurgen in Deutschland, deren Interessen er durch einen Bundesvorstand sowie 25 regionale Landesverbände (ANC) vertritt. Er engagiert sich für die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und setzt sich für eine Förderung der ambulanten chirurgischen Behandlung sowie des interdisziplinären Austauschs ein. Der Verband führt hierzu auf Bundesebene den Dialog mit Politikern, Krankenkassen, Wirtschaft und anderen Berufsverbänden.

Der Bundesverband Ambulantes Operieren e.V. (BAO) vertritt auf Bundesebene die fachlichen und politischen Interessen der Ambulanten Operateure verschiedener Fachrichtungen (Chirurgen, Orthopäden, Augenärzte, Gynäkologen, Kieferchirurgen, Urologen, HNO-Ärzte und Dermatologen) und der ambulant tätigen Anästhesiologen.