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Inklusion muss endlich im deutschen Gesundheitssystem ankommen

Pressemitteilung

Hürth – Zehn Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik ist die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung noch immer mangelhaft.

Die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung bedarf erheblicher Verbesserungen. Dass die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern sich dem Thema nun angenommen haben ist lobenswert, jedoch lange überfällig. In der seit zehn Jahren für Deutschland bindenden UN-Behindertenrechtskonvention heiß es: „Jeder Mensch mit Behinderung muss die Medizin und Hilfe für die Gesundheit bekommen, die er braucht. […] Es muss besondere Hilfen und Medizin für Menschen mit Behinderung geben. […] Alle Ärzte, Pfleger und Therapeuten sollen Menschen mit Behinderung gut helfen.“1 In der Realität bestehen hier allerdings erhebliche Problem.

„Gerade für Menschen mit einer geistigen Behinderung existieren noch immer erhebliche Barrieren, wenn es zum Besuch beim Arzt oder in einem Krankenhaus kommt. Zwar gibt es viele engagierte Ärzte, die allerdings im starren Abrechnungssystem oft nicht die Hilfe leisten können, die Menschen mit einer geistigen Behinderung benötigen und zusteht. Doch dafür zahlen die Menschen mit Behinderung genauso ihre Krankenkassenbeiträge wie nichtbehinderte Patienten, hier muss im Abrechnungssystem die Inklusion auch endlich Einzug halten“, sagt Prof. Dr. Gerd Ascheid, Landesvorsitzender der Lebenshilfe NRW. Patientengespräche mit diesen Menschen benötigen mehr Zeit und oft anderer Formen der Kommunikation, dies muss sich in einem inklusiven Gesundheitssystem auch für die Ärzte wiederspiegeln. Lobenswert ist, dass Ärztekammern inzwischen Weiterbildungen in Leichter Sprache anbieten, sie müssen aber auch genutzt werden.

Ein weiteres Problem im Gesundheitssystem ist die Assistenz von Menschen mit geistiger Behinderung, gerade bei stationären aber auch ambulanten Krankenhausaufenthalten. „Diese erwachsenen Menschen mit Behinderung sind meist auf Assistenz angewiesen. Häufig müssen Eltern neben dem Beruf, oder ehrenamtliche engagierte Menschen, diese Begleitung übernehmen. Einem finanziell so gut ausgestatteten Gesundheitssystem wie dem Deutschen ist das unwürdig“, sagt Ascheid.

Es wird teilweise von Krankenhäusern sogar erwartet, dass Mitarbeiter aus den Wohnangeboten der Eingliederungshilfe die Assistenz bei den Krankenhausaufenthalten von Menschen mit Behinderung übernehmen. Dass diese Mitarbeiter dann in den Wohnangeboten fehlen wird jedoch nicht gesehen. Hier muss es endlich zu besseren Lösungen für Kliniken und Patienten mit Beeinträchtigung kommen. Das setzt auch bessere Schulungen von Klinikpersonal voraus, die beispielsweise den großen Unterscheid zwischen Pflegeeinrichtung und Eingliederungshilfeeinrichtung nicht kennen. „Da werden Menschen mit Behinderung entlassen, in eine Taxi gesetzt und zur Wohneinrichtung gefahren, weil Klinikpersonal dem Irrglauben aufsitzt die weiter pflegerische Versorgung werde in der Wohneinrichtung schon durchgeführt. Dem ist aber nicht so, in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe herrschen ganz andere Voraussetzungen, als in einer Pflegeeinrichtung“, sagt Ascheid.

Das sich NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und die Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen, Claudia Middendorf, diesem Thema nun annehmen ist ein wichtiges Signal. Bereits Anfang April 2019 werden sich Vertreter der Lebenshilfe NRW mit Middendorf in Leverkusen zusammensetzten und über die Erfahrungen diskutieren. „Wir sind froh darüber, dass wir Frau Middendorf für dieses wichtige Thema gewinnen konnten und wollen ihr im weiteren Verlauf gerne ein Ansprechpartner sein“, sagt Ascheid.

1 Hrsg. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Übereinkommen der vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung Erklärt in Leichter Sprache, Bonn 2011, S. 40f.