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Inklusion fördern um Opfern einen Namen zu geben

Presseinformation

Hürth – Zum Gedenktag der Opfer des Nationalsozialismus appelliert die Lebenshilfe NRW sich gegen Diskriminierung und Ausgrenzung zu stellen. Die Gesellschaft trage noch heute eine Verantwortung gegenüber den Opfern der Euthanasie-Morde.

Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2020 appelliert die Lebenshilfe NRW an alle Bürger, sich gegen Diskriminierung und Ausgrenzung zu engagieren. Inklusion ist keine Ideologie, die verhindert werden muss, wie es teils propagiert wird, sondern ein Menschenrecht. „Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen. In der Vergangenheit ist bereits vieles erreicht worden, es gibt dennoch viele gesellschaftliche Baustellen, an denen mehr erreicht werden muss. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist lange nicht abgeschlossen“, sagt Prof. Dr. Gerd Ascheid, Landesvorsitzender der Lebenshilfe NRW.

Deutschland hat gerade nach seiner unrühmlichen Geschichte der „Euthanasie“-Morde des NS-Regimes, gegenüber den Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen eine besondere Verantwortung. Neben der Aufgabe Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft zu fördern, gehört es auch zur Verantwortung die Geschichte aufzuarbeiten. „75 Jahre nach dem Ende des NS-Regimes sind noch immer nicht alle Opfer der „Euthanasie“-Morde bekannt. Angehörige der Opfer schämten sich noch nach 1945 einige für die Opfer mit Behinderung in der eigenen Familie oder hatten Angst ebenfalls diskriminiert zu werden. Wir müssen alles daransetzen, es nie wieder zu einer solchen Situation kommen zu lassen. Das sind wir den Opfern schuldig“, so Bärbel Brüning, Landesgeschäftsführerin der Lebenshilfe NRW

Die 76 nordrhein-westfälischen Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe mit rund 21.000 Mitgliedern sind Träger oder Mitträger von zahlreichen Diensten, Einrichtungen und Angeboten für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Sie alle sind Mitglieder im nordrhein-westfälischen Landesverband, des Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. In Frühförderstellen, (meist integrativen) Kindergärten und Krippen, Schulen und Tagesförderstätten, Werkstätten, Fortbildungs- und Beratungsstellen, Sport-, Spiel- und Freizeitprojekten, Wohnstätten und Wohngruppen sowie Familienentlastenden Diensten werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung gefördert, betreut und begleitet.

Hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Lebenshilfe sind mit diesen Aufgaben betraut. Angehörige von Menschen mit Behinderung können sich in Elterngruppen austauschen, Menschen mit Behinderung selbst arbeiten immer stärker in den Vorständen und anderen Gremien der Lebenshilfe mit. Die 76 nordrhein-westfälischen Lebenshilfen sind in der Beratung, Fortbildung und Konzeptentwicklung tätig und vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihrer Familien gegenüber den Ländern bzw. der Bundespolitik.

Die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. verfügt über vier Tochtergesellschaften. Die Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH und die Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH bieten ambulante und stationäre Wohnangebote sowie Beratung für Menschen mit Behinderung in ausgewählten Regionen Nordrhein-Westfalens an. Fort- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderung sowie hauptamtlichen Mitarbeitern*innen der Eingliederungshilfe, Familienbildung und Freiwilligendienste werden über die Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH angeboten. In Hürth betreibt der Landesverband das Lebenshilfe Berufskolleg NRW gGmbH zur Ausbildung von Sozialassistenzen und Heilerziehungpflegern.