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Infotelefon Organspende: Antworten auf wichtige Fragen

Presseinformation

Frankfurt am Main / Bonn – Viele Menschen bewegen die gleichen Gedanken aber auch Fragen, wenn es um das Thema Organspende geht. Umso wichtiger ist es, die Informationen und Antworten zu bekommen, die schnell Klarheit schaffen. Immerhin geht es bei der Organspende um eine sehr persönliche und zugleich wichtige Entscheidung.

Hier hilft das Infotelefon Organspende. Unter der gebührenfreien Servicenummer 0800-90 40 400 oder der E-Mail-Adresse infotelefon@dso.de beantwortet ein kompetentes Team alle Fragen rund um die Organspende. Der Organspendeausweis und Broschüren können kostenlos bestellt werden. Das Infotelefon ist montags bis donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 16.00 Uhr besetzt. Anlässlich des Tags der Organspende am Samstag, dem 7. Juni 2008, werden zusätzliche Sprechzeiten von 10.00 bis 15.00 Uhr angeboten. Das Infotelefon Organspende ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln, und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Frankfurt am Main.

Die häufigsten Fragen und Antworten rund um die Organspende sind:

Was kann ich auf einem Organspendeausweis eintragen? Was passiert mit dem Ausweis? Im Organspendeausweis kann jeder seine Entscheidung zur Organspende schriftlich dokumentieren. Der Ausweis lässt verschiedene Möglichkeiten zu: So kann man der Organspende zustimmen, einzelne Organe oder Gewebe ausschließen, nur einzelne Organe und Gewebe spenden oder eine Organ- und Gewebespende insgesamt ablehnen. Es ist auch möglich, die Entscheidung auf eine Person des Vertrauens zu übertragen. Der Ausweis wird nicht registriert. Deshalb trägt man ihn am besten immer mit sich. Durch das neue Scheckkartenformat passt er in jede Brieftasche. Liegt im Falle eines Hirntodes kein Ausweis vor, werden die Angehörigen gebeten, nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen zu entscheiden.

Warum sollte ich einen Organspendeausweis ausfüllen? Es gibt viele Argumente, die für einen Organspendeausweis sprechen. Das wichtigste ist, dass man anderen Menschen mit dieser Entscheidung die Chance auf ein zweites Leben schenkt. Außerdem sollte man bedenken, dass jeder in die Situation geraten kann, auf eine lebensrettende Organspende angewiesen zu sein und dieses Geschenk dann sicher auch gerne selbst annehmen würde. Wenn jeder bereit ist zu geben, hat jeder im Bedarfsfall auch eine größere Chance, ein lebensrettendes Organ zu bekommen. Außerdem sollte man seine eigene Entscheidung treffen, um die Familie im Notfall nicht auch noch mit dieser Frage zu belasten.

Gibt es eine Altersgrenze für die Organspende? Nein. In jedem Alter ist eine Entscheidung für die Organspende möglich. Was zählt, ist die Funktionstüchtigkeit der Organe. Diese hängt jedoch nur bedingt vom kalendarischen Alter ab. Ob ein Organ zur Transplantation geeignet ist, kann erst zum Zeitpunkt der Entnahmeoperation entschieden werden.

Wird für mich alles medizinisch Mögliche getan, wenn ich mich zur Organspende bereit erklärt habe? Ja natürlich, denn oberstes Ziel der Ärzte und aller medizinischen Maßnahmen ist es, das Leben des Patienten zu retten. Manchmal kommt jedoch jede Hilfe zu spät. Die Krankheit oder Unfallfolgen haben das Gehirn so schwer geschädigt, dass auch mit allen intensivmedizinischen Maßnahmen eine Lebensrettung nicht möglich ist. Sollte dies der Fall sein, stellt sich die Frage einer Organspende. Hierfür muss der Tod durch den Nachweis des Ausfalls aller Hirnfunktionen festgestellt werden. Es kommen also nur die Menschen als Organspender in Frage, bei denen ein Hirntod vorliegt. Von den rund 400.000 Menschen, die jährlich in deutschen Krankenhäusern sterben, tritt bei etwa einem Prozent der Hirntod vor dem Herzstillstand ein.

Wann ist eine Organspende möglich? Eine Organspende ist nur möglich, wenn zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod festgestellt haben. Sie dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe beteiligt sein. Der Hirntod ist der unumkehrbare Ausfall des gesamten Gehirns, also des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Das Gehirn ist das übergeordnete Steuerorgan aller elementaren Lebensvorgänge. Mit dessen vollständigen Ausfall ist auch der Mensch in seiner Ganzheit gestorben. Die zweite Voraussetzung für eine Organspende ist die Einwilligung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen.

Nach welchen Kriterien werden Spenderorgane vergeben? Es gibt festgelegte Kriterien, nach denen die Vermittlungsstelle Eurotransplant die gespendeten Organe an die Patienten auf den Wartelisten vergibt. Für Deutschland hat die Bundesärztekammer genaue medizinische Richtlinien verfasst. Im Vordergrund stehen die Dringlichkeit und die Erfolgsaussicht. Durch diese Richtlinien besteht für alle Wartelisten-Patienten eine Chancengleichheit. Eine Bevorzugung, etwa durch einen besonderen sozialen Status, ist ausgeschlossen und gesetzeswidrig.

Können sich die Angehörigen nach der Organspende noch einmal von dem Verstorbenen verabschieden? Ja. Die Angehörigen können sich nach der Organentnahme in jeder gewünschten Weise vom Verstorbenen verabschieden. Der Leichnam wird in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben.