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Impfrecht für Apotheker jetzt einfordern

BVDAK will die heilberufliche Kompetenz stärken

Gilching bei München – Angst vor dem Dispensierrecht lähmt nur die Standesführungen. Der BVDAK will die heilberufliche Kompetenz stärken und nicht nur darüber reden.

Der neue Gesundheitsminister Jens Spahn hat zum Start seiner Amtszeit die Player im Markt ausdrücklich aufgefordert, Beiträge zu liefern, die das Gesundheitswesen effektiver machen ohne dafür sehr viel Geld aufzuwenden. Von Apothekern erwartet er, dass sie mehr Kompetenz als Heilberufler einbringen. “Das ist doch eine Steilvorlage für eine konkrete Tätigkeit wie das Impfen in der Apotheke”, betont der BVDAK-Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann. Mehr Kompetenz in der Primärversorgung der Bevölkerung durch das Impfrecht sei genau der richtige Ansatz. Die Kritik der ABDA und der Kammer könne er nicht verstehen. In anderen Ländern wie Großbritannien oder der Schweiz sei das Impfen in der Apotheke problemlos möglich.

Doch ausdrücklich nicht angestrebt werde von der Standesführung, ärztliche Leistungen zu ersetzen oder mit Ärzten zu konkurrieren. Man habe die Sorge, Mediziner könnten gar das Dispensierrecht fordern. “Doch”, so sagt Dr. Stefan Hartmann, “ABDA und Kammern haben unsere Rechte zu vertreten und nicht die der Ärzte.” Es reiche anscheinend, mit dem Dispensierrecht zu drohen und schon würden, wie in Bayern geschehen, die Kammerdelegierten mehrheitlich gegen das Impfrecht votieren.

Das sehe die Apotheker-Basis anders. In einer kürzlich veröffentlichten Online-Umfrage der DAZ hätten sich 73% der ApothekerInnen für das Impfrecht ausgesprochen. Gerade die jüngsten Erfahrungsberichte von Schweizer Apothekern unterstrichen, dass es nur Befürworter für das Impfen in der Apotheke gebe. Politik, Bevölkerung und Ärzte betonten die Vorteile dieser Regelung. “Wenn wir Jens Spahn ernst nehmen und nicht nur von Kompetenz reden, dann ist das Impfrecht ein guter Einstieg in eine selbstbewusstere Rolle im Gesundheitsmarkt”, ist sich der BVDAK-Vorsitzende sicher.

Über den BVDAK:
Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) ist seit 2008 Interessensvertreter und Dienstleister für seine Mitgliedskooperationen und Fördermitglieder. Er schützt die beruflichen und politischen Interessen seiner Apothekenkooperationen und damit auch deren (ca. 8.000) angeschlossenen Apotheken. Der BVDAK arbeitet auf Bundesebene und engagiert sich für die Sicherstellung einer flächendeckenden, aber auch qualitativ hochwertigen, pharmazeutischen Versorgung. Der BVDAK tritt damit für die in Apothekenkooperationen engagierte, inhabergeführte Apotheke in vernetzter Form ein.