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Impfen am Arbeitsplatz: Erweitertes Angebot für Ersatzkassenversicherte von BARMER, KKH, hkk und HEK

Gemeinsame Pressemitteilung: vdek und VDBW

(Berlin, 19.1.2024) Versicherte von BARMER, KKH, hkk und HEK können ab sofort alle gängigen Schutzimpfungen bei vielen Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie arbeitsmedizinischen Diensten erhalten. Das haben der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) in einem Vertrag geregelt, der am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.

„Impfungen bieten den besten Schutz gegen viele schwere Erkrankungen”, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Mit dem Impfangebot am Arbeitsplatz möchten wir es den Versicherten noch leichter machen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Schutzimpfungen wahrzunehmen. Mit dem Vertrag möchten wir dazu beitragen, die Impfquoten zu erhöhen, denn bei vielen Menschen fehlen wichtige Auffrischungsimpfungen.” 

Susanne Liebe, Präsidentin des VDBW erläutert: „Impfungen sind eine wirksame und etablierte Maßnahme gegen viele zum Teil potentiell sehr schwer verlaufende Infektionskrankheiten und daher uneingeschränkt zu befürworten. Impfungen durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte haben den Vorteil, dass diese niederschwellig am Arbeitsplatz angeboten werden können. Sowerden auch Beschäftigte erreicht, die eher selten zu ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin gehen. Wir sind sehr froh, dass der Vertrag die Möglichkeit erweitert, Impfungen für Versicherte und Unternehmen Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin anzubieten.“

Kostenlos und unkompliziert

Das neue Impfangebot ist kostenlos. Versicherte legen lediglich ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) und ihren Impfausweis vor – genau wie bei Impfungen in der Hausarztpraxis. Die Leistungen werden vom VDBW elektronisch mit der jeweiligen Ersatzkasse abgerechnet, was für die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte weniger Bürokratie bedeutet als sonst übliche Verfahren.

Der vdek hat 2020 den ersten bundesweit gültigen Vertrag zum Impfen am Arbeitsplatz mit der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. (DGAUM) geschlossen. Durch den neuen Vertrag mit dem VDBW wird das Netzwerk ausgebaut, da noch mehr Betriebsärztinnen und -ärzte beteiligt sind.

Mehr Informationen zum Vertrag, zur Teilnahme und zum Abrechnungsverfahren finden Sie auf der Website des VDBW.