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Impfberechtigung von Ärzten wird durch ärztliche Selbstverwaltung geregelt – Bundesgesundheitsministerium weist Kassenärztliche Vereinigung Berlin auf die Rechtslage hin

Bundesministerium für Gesundheit

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kritisiert eine verfehlte Informationspolitik der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin über die Berechtigung zur Erbringung von Impfleistungen. Deren Vorstandsmitglied Bratzke hatte wiederholt und wahrheitswidrig das Bundesgesundheitsministerium dafür verantwortlich gemacht, dass der Kreis derjenigen Ärzte, die entsprechend den Impfrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Impfleistungen erbringen dürfen, eingeschränkt sei. Trotz einer ausführlichen Information der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin durch das BMG gibt diese weiterhin die Sach- und Rechtslage unzutreffend wieder.

Um eine dadurch mögliche Verunsicherung bei Patienten und Ärzten zu vermeiden, weist das BMG auf nachfolgende Rechts- und Sachlage hin: Wer Impfleistungen erbringen darf, regelt in Deutschland das ärztliche Berufsrecht. Dieses Berufsrecht ist grundsätzlich Ländersache und von den Ländern weitgehend an die ärztliche Selbstverwaltung delegiert. Diese regelt insbesondere in ihren Weiterbildungsordnungen, welche Ärzte in ihrem Fachgebiet Schutzimpfungen vornehmen dürfen. Folgerichtig können auch nur die Ärztekammern und ggf. Regierungen und Parlamente der Bundesländer diese Impfberechtigungen verändern. Dem Bundesgesundheitsministerium ist dies nicht möglich.

Die künftige Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen dagegen soll – gerade auch auf Betreiben des Bundesministeriums für Gesundheit – keinerlei Einschränkung bei dem Recht, Schutzimpfungen zu Lasten der GKV vorzunehmen, bringen.

Das Bundesgesundheitsministerium weist daher Versuche zurück, innerärztliche Konflikte um eine sachgerechte Aufgabenabgrenzung von Haus- und Fachärzten als Problem des BMG als Aufsicht über den Gemeinsamen Bundesausschuss auszuweisen. Wir erwarten eine Klarstellung der KV Berlin und appellieren an die regionalen Ärztekammern, durch Änderungen der Weiterbildungsordnungen zu einer breiteren Impfberechtigung der Ärzteschaft und somit zu einer Verbesserung des Impfschutzes der Bevölkerung beizutragen. Monetäre Konflikte einzelner Arztgruppen untereinander sollten demgegenüber zweitrangig sein.