Bad Oldesloe – Nachdem imc bereits die Preise für Cannabisblüten unter Schwarzmarktniveau gesenkt hat, werden jetzt auch die Apothekeneinkaufspreise für Extrakte so weit reduziert, dass für viele Patient:innen Tagestherapiekosten von unter 10 Euro möglich werden. Damit kommt imc vor allem denjenigen entgegen, die ihre Therapie selbst zahlen müssen, da sie keine Erstattung von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erhalten.
Medizinalcannabis ist eine wichtige Therapieoption für unzählige Patient:innen. Sie verspüren eine deutliche Linderung ihrer häufig schweren, schmerzhaften und anhaltenden Erkrankungen. Dennoch wird rund ein Drittel der Erstattungsanträge der GKV abgelehnt, und die Betroffenen müssen ihre Therapie selbst bezahlen.[1] Zu ihnen zählen auch solche, denen – häufig von Fachärzt:innen der Neurologie oder Schmerzmedizin – Cannabisextrakte verordnet werden. Diese Patient:innen haben sehr spezifische Symptome, gegen die andere Therapien nachweislich nicht geholfen haben. Gerade für sie muss der Zugang zur Therapie mit hochwertigen medizinischen Cannabiszubereitungen sichergestellt sein, die aufgrund der späteren, aber länger konstant bleibenden Bioverfügbarkeit von THC die Behandlung mit Cannabisblüten sinnvoll ergänzen oder sogar ersetzen können.[2] Vor diesem Hintergrund senkt imc nun die Apothekeneinkaufspreise für Cannabisextrakte so weit, dass auch für diese Schwerkranken eine Therapie für unter 10 Euro am Tag möglich wird (bei einer Tagesdosis von 1 ml).
Preispolitik für den Alltag von Patient:innen
CEO / Geschäftsführer Richard Balla kommentiert den neuen Vorstoß des Unternehmens: „Mit unserer rigorosen Preispolitik sichern wir auch bei den Extrakten den Zugang zu einer hochwertigen Cannabistherapie. So zeigt imc erneut, dass wir auch unter widrigen systemischen Bedingungen unsere Handlungsspielräume nutzen und zum Wohl der Patient:innen gestalten können.“
Bereits Anfang des Jahres hat imc es unter anderem durch Direktvertrieb möglich gemacht, die Preise für Medizinalcannabis in Blütenform drastisch zu senken – bis auf das gängige Schwarzmarktniveau. So kann verhindert werden, dass finanziell stark belastete Patient:innen sich mit illegalen, potenziell verunreinigten oder verlängerten „Schwarzmarktblüten“ selbst versorgen. Gleichzeitig appellierte das Unternehmen in einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Lauterbach, sich für Apothekenabgabe und Erstattungsfähigkeit von medizinischem Cannabis auch nach der Legalisierung des Freizeitkonsums von Cannabis einzusetzen.
[1] Barmer (2020). Drei Jahre Cannabis-Gesetz – Mehr als zwei Drittel der Anträge werden bewilligt. www.barmer.de/presse/presseinformationen/pressearchiv/drei-jahre-cannabis-gesetz-1058980 (20.05.2022).
[2] Fischer, A. Cannabisblüten vs. Extrakte – Konsequenzen für die ärztliche Praxis. Der niedergelassene Arzt [Internet]. www.der-niedergelassene-arzt.de/medizin/kategorie/allgemein-innere-medizin/cannabisblueten-vs-extrakte-konsequenzen-fuer-die-aerztliche-praxis (20.05.2022).