Berlin –
- Als legaler Vertriebsweg wird der vielfach regulierte Weg eines Arzneimittels vom pharmazeutischen Hersteller über den Großhandel bis zur Abgabe an den Patienten in der Apotheke bezeichnet.
- Keines der im Jahr 2016 aus den Apotheken abgegebenen Arzneimittel war gefälscht.
- Ab Februar 2019 wird der Schutz gegen Arzneimittelfälschungen noch weiter intensiviert.
Dessen ungeachtet versuchen Kriminelle immer wieder, gefälschte Arzneimittel auf verschiedenen Wegen zu verkaufen, um daraus Profit zu schlagen. Besonders oft werden teure und sogenannte Lifestyle-Arzneimittel wie beispielsweise Potenzmittel oder auch Hormonpräparate zum Einsatz als Dopingmittel gefälscht. Diese Produkte werden dann zumeist über dubiose Internetversender zum Kauf angeboten.
Die gute Nachricht aber ist: Die legale Vertriebskette in Deutschland ist eine der sichersten der Welt. Im gesamten Jahr 2016 gab es bei insgesamt 1,4 Milliarden in den Apotheken abgegebenen Arzneimittelpackungen 14 gemeldete Verdachtsfälle von Arzneimittelfälschungen in Deutschland. Entsprechende Prüfungen haben dann allerdings ergeben, dass es keine Fälschungen waren.*
Ab Februar 2019 erhöhen Pharmaunternehmen den Fälschungsschutz jeder einzelnen Arzneimittelpackung nochmals auf zweifache Weise. Ab diesem Datum werden alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel einen Originalitätsverschluss aufweisen sowie eine packungsindividuelle Serien-nummer. Bei der Abgabe des Arzneimittels in der Apotheke an den Patienten wird dann über ein Verifizierungssystem sichergestellt, dass die jeweilige Packung vom Hersteller produziert und abgegeben wurde. So wird ein bereits heute sicherer Vertriebsweg zusätzlich geschützt.
*Quelle: Patienten-Informationsblatt „Wir schauen genau hin – damit Ihre Arzneimittel sicher sind“, Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker, www.abda.de/themen/arzneimittelsicherheit/sichere-arzneimittel/