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Hybrid-DRGs ‒ § 115f SGB V
PVS pria GmbH startet mit der Abrechnung der Hybrid-DRGs

Pressemitteilung

Mit der am 21.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung ‒ kurz Hybrid-DRG-V ‒, ist der Startschuss für die Hybrid-DRGs gefallen. Die Verordnung gilt ab dem 01.01.2024 und der „Startkatalog“ enthält zunächst 12 DRGs und 244 OPS-Codes. Auch die Höhe und Art der Vergütung ist darin festgelegt. Der Katalog soll im Laufe des Jahres 2024 auf 55 Hybrid-DRGs erweitert werden.

Die PVS pria GmbH bietet Ihren Kunden zukünftig die Abrechnung der Hybrid-DRGs an und übernimmt in deren Auftrag auch die Verteilung und Dokumentation der Vergütung, wenn mehrere Leistungserbringer beteiligt sind.

Aktuell sind noch Fragen offen

Das Angebot der PVS pria GmbH beginnt, sobald alle Voraussetzungen für die Abrechnung vorliegen. Denn anders als geplant, macht der Verordnungsgeber in der Verordnung keine Vorgaben zur Abrechnung und Verteilung, sondern hat es in die Hände der Selbstverwaltung gelegt, Verfahren zu finden und die Hybrid-DRGs in der Praxis gangbar zu machen. 

Keine eigene Softwarelösung notwendig

Die Kunden der PVS pria GmbH müssen sich keine eigene Groupingsoftware anschaffen. Das Grouping der Hybrid-DRGs übernimmt die PVS pria GmbH.

Kontakt für Fragen zur Dienstleistung: 
E-Mail: hybrid-drg@ihre-pvs.de // Tel.: 0208 4847-710