München – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml dringt auf bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Huml betonte am Freitag anlässlich des “Internationalen Tags der Pflegenden” am 12. Mai: “Mein Ziel ist, mehr Frauen und Männer für den Pflegeberuf zu begeistern. Wichtig sind dabei in erster Linie eine attraktive Ausbildung mit guten Berufsperspektiven sowie mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen in den Pflegeeinrichtungen.”
Die Ministerin fügte hinzu: “Mit der Reform der Pflegeberufe wird die Pflegeausbildung zukunftsgerecht weiterentwickelt und durch die Vermittlung umfangreicher Kompetenzen an die veränderten Strukturen in der Pflege und die komplexen Anforderungen angepasst. Durch zahlreiche Verbesserungen sollen gerade junge Menschen für die Ausbildung im Pflegeberuf begeistert werden. Durch Modernisierung der Ausbildungsinhalte, eine bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Ausbildungsbetrieb gewinnt die Ausbildung zusätzlich an Attraktivität. Weiterhin wird die zusätzliche Möglichkeit einer generalistischen Pflegeausbildung an Hochschulen eröffnet.”
Huml ergänzte: “Zu einer spürbaren und sofortigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen sollen auch das ‘Sofortprogramm Pflege’ und die ‘Konzertierte Aktion Pflege’ beitragen, wie wir sie im Koalitionsvertrag in Berlin vereinbart haben. Zusätzliche 8.000 Fachkräfte sind nur ein erster Schritt. Daneben setzen wir uns in der Altenpflege auch für eine Bezahlung nach Tarif ein und für Weiterqualifizierungsmaßnahmen, Wiedereinstiegsprogramme und eine bessere Gesundheitsvorsorge für die Beschäftigten.”
Bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin hat sich Ministerin Huml maßgeblich mit dafür eingesetzt, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in der Alten- und Krankenpflege in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden. Die Ministerin erläuterte: “Insbesondere die Sofortmaßnahmen für eine bessere Personalausstattung in der Altenpflege und im Krankenhausbereich müssen jetzt zügig ergriffen werden. Darüber hinaus habe ich mich dafür eingesetzt, dass die krankenhausindividuellen Pflegepersonalkosten künftig unabhängig von den Fallpauschalen vergütet werden.”
Huml unterstrich: “Gute Pflege kostet Geld! Auf die Höhe der Gehälter hat der Freistaat aber keinen Einfluss. Hier ist die Bundesregierung aufgefordert, möglichst zügig die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif zu stärken und gemeinsam mit den Tarifpartnern dafür zu sorgen, dass Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen.” Dies hat der Bayerische Ministerrat mit seinem Beschluss vom 10. April 2018 noch einmal bekräftigt.
Auf einen bayerischen Bundesratsantrag hin wurde bereits mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz eine gesetzliche Regelung aufgenommen, dass Tariflöhne in Pflegesatzverhandlungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden können.
Die Ministerin fügte hinzu: “Wir können die immensen Herausforderungen in der Pflege nur gemeinsam meistern! Für gute Arbeitsbedingungen sind in erster Linie Arbeitgeber und Gewerkschaften verantwortlich. Aber auch Bayern hat sich in den letzten Jahren nach Kräften dafür eingesetzt, die Rahmenbedingungen in der Pflege Schritt für Schritt zu verbessern. So haben wir in der Altenpflege die Entbürokratisierung vorangetrieben, Verbesserungen bei den Personalschlüsseln unterstützt und Empfehlungen zur schrittweisen Barrierefreiheit in Pflegeeinrichtungen entwickelt.”
Huml ergänzte: “Zur Verbesserung der Pflegeausbildung habe ich außerdem einen Fünf-Punkte-Plan vorgestellt, in dessen Zentrum die HERZWERKER-Kampagne steht. Damit werben wir seit dem Schuljahr 2009/2010 für den Altenpflegeberuf – mit großem Erfolg: Die Schülerzahlen konnten wir in den letzten Jahren um bis zu 34 Prozent steigern.”
Darüber hinaus setzt sich das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium für weniger Dokumentationsaufwand in der Pflege sowie eine bessere Praxisanleitung der Pflegeschülerinnen und -schüler ein. Um die Attraktivität der Pflegeberufe zu steigern, werden zudem Fortbildungsmaßnahmen für Fachpersonal, ehrenamtliche Helfer und Angehörige jährlich im Umfang von insgesamt bis zu 500.000 Euro vom Ministerium gefördert.