München – Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml treibt den Schutz von Pflegeheimbewohnern vor dem neuartigen Coronavirus weiter voran. Huml betonte am Montag in München: “Pflegebedürftige Menschen sind einer besonders hohen Gefahr ausgesetzt, an COVID-19 mit schwerem Verlauf zu erkranken. Außerdem kann sich die Erkrankung in Pflegeheimen schnell ausbreiten. Deshalb haben wir Handlungsanweisungen für Alten- und Pflegeheime sowie für stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe entwickelt, die jetzt in Kraft getreten sind.”
Die Ministerin erläuterte: “Beim Auftreten erster Anzeichen von Erkrankungsfällen ist schnelles und entschiedenes Handeln gefragt. In den Handlungsanweisungen ist daher genau geregelt, was zu tun ist. Jede Pflegeeinrichtung soll einen Pandemiebeauftragten benennen, der bei einem Infektionsgeschehen alle Maßnahmen koordiniert und Ansprechpartner für die Behörden ist.”
Huml hob hervor: “Bereits bei dem Verdacht auf eine übertragbare Erkrankung müssen geeignete Präventions- und Schutzmaßnahmen eingeleitet werden. Sollte in einer Einrichtung eine COVID-19-Infektion auftreten, kommt sofort unsere Task Force Infektiologie zum Einsatz. Um Infektionsketten rasch unterbinden zu können, sieht unser Konzept außerdem vor, betroffene Bewohner umgehend zu isolieren und/oder Erkrankte in Krankenhäuser oder andere Einrichtungen zu verlegen. Vor Ort arbeiten das Gesundheitsamt, das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen (FQA – Heimaufsicht) eng zusammen.”
Die Ministerin unterstrich: “Für häuslich Pflegende sind Ansprechpartner zudem die rund 110 Fachstellen für pflegende Angehörige, die es in Bayern seit über 20 Jahren gibt. Sie sind bundesweit in dieser Form einzigartig und haben sich als wichtige Anlaufstellen für pflegende Angehörige etabliert.“ Huml fügte hinzu: “Alle Fachstellen für pflegende Angehörige sind von dem bayerischen Gesundheitsministerium auf die besondere Situation hingewiesen und gebeten worden, ihre Beratungen wegen des Ansteckungsrisikos insbesondere per Telefon und E-Mail anzubieten.”
Die Handlungsanweisungen sind abrufbar unter: www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200329_handlungsanweisung_alten_und_pflegeheime.pdf.