München – Nominierungen für den Bayerischen Gesundheits- und Pflegepreis 2019 sind noch bis einschließlich 31. Januar 2019 möglich. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am Freitag hingewiesen. Huml betonte: “2019 verleihen wir zum dritten Mal den Bayerischen Gesundheits- und Pflegepreis für innovative und nachhaltige Gesundheits- und Pflegeversorgungskonzepte im Freistaat. Er ist die höchste staatliche Auszeichnung des bayerischen Gesundheits- und Pflegeministeriums.”
Die Ministerin ergänzte: “Bis Ende Januar können dafür noch Einzelpersonen, Teams, Unternehmen und Organisationen nominiert werden. Nominiert werden kann, wer außergewöhnliche Leistungen, Projekte oder Ideen im Bereich von Gesundheit und Pflege vorweisen kann. Wir brauchen auch künftig kreative Ideen und Konzepte, um gesundheitliche und pflegerische Angebote so gut zu organisieren, dass sie effizient sind und zugleich die Menschlichkeit nicht zu kurz kommt. Das kann die Politik aber nicht alleine schaffen. Dafür brauchen wir die Innovationskraft und den Ideenreichtum der Menschen in Bayern.”
Huml unterstrich: “Um unsere Anerkennung und Wertschätzung für diese herausragenden Leistungen im Bereich Gesundheit und Pflege zum Ausdruck zu bringen, haben wir das Preisgeld für die drei Preisträger erhöht – und zwar von jeweils 5.000 Euro auf künftig 7.500 Euro.”
Die Verleihung des Bayerischen Gesundheits- und Pflegepreises 2019 wird am 24. September 2019 in München stattfinden. Die Ministerin fügte hinzu: “Der Preis soll auch Ansporn sein für Bürgerinnen und Bürger, ihre innovativen Ansätze und Ideen in die Tat umzusetzen. Er soll zeigen, was Bayern als liebenswerter, lebenswerter und innovativer Gesundheits- und Pflege-Standort zu bieten hat. Es ist mir deshalb ein Anliegen, auch die 30 am besten bewerteten Einreichungen auf unserer Internetseite und in einer eigenen Broschüre zu veröffentlichen.”
Seit Oktober 2015 wird der Bayerische Gesundheits- und Pflegepreis alle zwei Jahre verliehen. Die Nominierung erfolgt über eine vorschlagsberechtigte Organisation oder Einrichtung. Das sind unter anderem die Institutionen im Gesundheits- und Pflegebereich, Verbände und Gewerkschaften, Hochschulen und Forschungsinstitute sowie Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern.
Eingereicht werden müssen die Nominierungen bis zum 31. Januar 2019 bei der Geschäftsstelle für den Bayerischen Gesundheits- und Pflegepreis ausschließlich per E-Mail unter gp-preis@stmgp.bayern.de. Eine unabhängige Fachjury aus Experten des Gesundheits- und Pflegebereichs wird dann die Preisträger auswählen.
Weitere Informationen zum Gesundheits- und Pflegepreis sowie den Nominierungsbogen finden Sie im Internet unter: www.stmgp.bayern.de/ministerium/auszeichnungen/gesundheits-und-pflegepreis.