München – Die Niederlassungsprämie für Hebammen in Bayern in Höhe von 5.000 Euro isterfolgreich gestartet. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Freitag hingewiesen. Sie betonte: “Seit dem 1. September 2019 sind bereits 49 Anträge für das Gründerpaket eingegangen. Davon wurden bislang 30 positivbeschieden.
“Huml unterstrich: “Ich freue mich sehr, dass unser Gründerpaket für Hebammen auf sopositive Resonanz stößt! Aktuell können wir bereits 30 Hebammen finanziellunterstützen, weil sie sich im Freistaat niedergelassen und eine freiberufliche Tätigkeitaufgenommen haben.
“Die Ministerin fügte hinzu: “Mit unserer Niederlassungsprämie wollen wirfreiberuflichen Hebammen den Einstieg oder Wiedereinstieg in diesen wichtigen Beruferleichtern. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist, wieder mehr Hebammen für einefreiberufliche Tätigkeit in Bayern zu gewinnen und so das Angebot anHebammenleistungen, insbesondere in der Geburtshilfe und derWochenbettbetreuung, auszubauen. Angesprochen sind in erster LinieBerufseinsteiger aber auch Hebammen, die den Beruf oder die Selbständigkeitaufgegeben und bisher insbesondere den finanziellen Aufwand eines Wiedereinstiegsgescheut haben.”
Huml erläuterte: “Voraussetzung für die Auszahlung der neuen Prämie ist dieNiederlassung und Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit in Bayern ab dem 1.September 2019. Dabei gibt es keine Einschränkung der Prämie auf bestimmteLeistungen der Hebamme. Das Verfahren ist möglichst unbürokratisch ausgestaltet.”Für die Gewährung der Prämie muss die antragstellende Hebamme neben demNachweis der Berufserlaubnis lediglich die Meldung beim zuständigenGesundheitsamt zur Gründung einer Niederlassung in Bayern nach dem 1. September2019 nachweisen. Die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Prämie hatwie beim Bayerischen Hebammenbonus das Landesamt für Pflege in Ambergübernommen.
Der Antrag auf Gewährung der Prämie muss innerhalb von sechs Monaten nach Begründung der Niederlassung gestellt werden. Er kann unter www.niederlassungsprämie.bayern.de heruntergeladen werden. Anspruchsberechtigtsind auch angestellte Hebammen, wenn diese neben ihrer Festanstellung nochfreiberuflich tätig sind.
Huml unterstrich: “Sehr erfolgreich läuft weiterhin auch unser BayerischerHebammenbonus: Seit seiner Einführung am 1. September 2018 sind insgesamtbislang 1.721 Anträge (Stand 31.10.2019) auf den Bonus in Höhe von 1.000 Euroeingegangen – davon 111 für das Antragsjahr 2019.
“Den Hebammenbonus können Hebammen und Entbindungspfleger beantragen, dieihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Voraussetzung ist zudem, dass sie freiberuflicharbeiten und im Antragsjahr mindestens vier Geburten betreut haben.
Die Ministerin ergänzte: “Dieser Bonus ist eine Anerkennung für die wichtige Arbeit derHebammen und ihren Einsatz für Mutter und Kind. Denn Hebammen leisten vor,während und nach der Geburt Großartiges für die Familien. Ihre Arbeit für dieGesundheit von Mutter und Kind ist unverzichtbar für unsere Gesellschaft.
“Der Hebammenbonus muss jedes Jahr neu beantragt werden. Für Folgeanträgemüssen beispielsweise der Identitätsnachweis, die Erlaubnis über die Führung derBerufsbezeichnung oder der Nachweis über die freiberufliche Tätigkeit erneuteingereicht werden. Damit kann eine zügige Antragsbearbeitung gewährleistet werden.
Huml betonte: “Die Bayerische Staatsregierung möchte mehr freiberufliche Hebammenzur Betreuung von Schwangeren und Müttern mit Neugeborenen gewinnen und auchkünftig eine flächendeckende Hebammenversorgung in Bayern gewährleisten. AlleSchwangeren und Mütter in Bayern sollen die Betreuung durch Hebammenbekommen, die sie brauchen. Aus diesem Grund haben wir unter anderem auch denBayerischen Hebammenbonus und die Niederlassungsprämie für Hebammen auf den Weg gebracht.”