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Huml dringt auf klare gesetzliche Regeln zur Fortpflanzungsmedizin – Bayerns Gesundheitsministerin warnt zur “Woche für das Leben” vor Vorstößen in Richtung Designerbabys

Statement Gesundheitsministerin Huml zur “Woche für das Leben”

München – Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml dringt auf klarere gesetzliche Regeln zur Fortpflanzungsmedizin. Huml betonte am Freitag anlässlich des Starts der “Woche für das Leben” am 14. April: “Ungewollte Kinderlosigkeit ist für viele Paare eine schwere emotionale Belastung. Viele von ihnen möchten die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin nutzen, um das lang ersehnte Kind zu bekommen. Bislang sind in Deutschland jedoch einige dieser Reproduktionsmethoden wie die Embryonenspende gesetzlich gar nicht geregelt. Deutschland braucht deshalb endlich ein umfassendes und modernes Fortpflanzungsmedizingesetz, in dem alle Methoden der medizinisch unterstützten Erzeugung menschlichen Lebens und der damit in Zusammenhang stehenden Fragen geregelt werden.”

Huml verwies darauf, dass Bayern bereits seit langem ein Fortpflanzungsmedizingesetz fordert. Für den Erlass eines solchen Gesetzes wäre der Bund zuständig.

Auch die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat die Bundesregierung mehrmals aufgefordert, ein Fortpflanzungsmedizingesetz vorzulegen. Die Ministerin erläuterte: “Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen der Fortpflanzungsmedizin sind unbefriedigend. Das deutsche Embryonenschutzgesetz, das ein reines Strafgesetz ist, ist inzwischen fast 30 Jahre alt. Es hinkt dem wissenschaftlichen Fortschritt hinterher und berücksichtigt weite Teile der Reproduktionsmedizin gar nicht. Außerdem brauchen betroffene Paare und Ärzte Rechtsicherheit, denn häufig bewegen sie sich in einer Grauzone.”

Huml fügte hinzu: “Klar ist aber auch: Der wissenschaftliche Fortschritt kann zwar eine wichtige Hilfe für Paare sein, die Kinder haben möchten. Aber nicht alles, was medizinisch möglich ist, ist auch ethisch vertretbar.”

Die Ministerin, die ausgebildete Ärztin ist, warnte vor unüberlegten Vorstößen etwa zu sogenannten Designerbabys. Sie unterstrich: “Bayern stellt sicher, dass die medizinischen Möglichkeiten etwa der Präimplantationsdiagnostik (PID) verantwortungsbewusst genutzt werden. Die PID darf auf keinen Fall als ein Selektionsinstrument wahrgenommen werden. Oberste Priorität hat vielmehr immer der Schutz des Lebens.”

Die Bayerische Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) hat im zurückliegenden Jahr 2017 über 155 Anträge entschieden, das sind rund 21 Prozent mehr als im Jahr 2016 (128). Bei ihrer ersten Sitzung 2018 hat die Kommission 64 Anträge bewertet. Am kommenden Dienstag findet die nächste Sitzung der Ethikkommission statt.

Huml unterstrich: “Die Kommission trifft ethisch und menschlich hochsensible Entscheidungen. Sie trägt Verantwortung für geborenes und ungeborenes Leben und leistet einen wichtigen Beitrag dafür, dass in Bayern die medizinischen Möglichkeiten verantwortungsbewusst genutzt werden”

Als Präimplantationsdiagnostik wird die genetische Untersuchung eines durch künstliche Befruchtung erzeugten Embryos bezeichnet, bevor er in die Gebärmutter übertragen wird. Dabei wird gezielt etwa nach Erbkrankheiten oder Chromosomen-Anomalien gesucht. Die PID darf nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden – und nur in den dafür zugelassenen vier Zentren in Bayern. Zwei davon befinden sich in München, weitere Standorte sind Planegg-Martinsried und Regensburg.

Die “Woche für das Leben” ist seit mehr als 20 Jahren die ökumenische Aktion der evangelischen und katholischen Kirche für den Schutz und die Würde des Menschen vom Lebensanfang bis zum Lebensende. In diesem Jahr findet sie vom 14. bis 21. April 2018 unter dem Motto “Kinderwunsch. Wunschkind. Unser Kind!” statt.