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Human-Biomonitoring – Rechtliche Grundlagen

Neues Papier der Informationsstelle Human-Biomonitoring beim GSF – Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit

München – Die zunehmende Bedeutung des Human-Biomonitorings (HBM) in Deutschland und Europa lässt sich auch an der größer werdenden Anzahl von Gesetzesvorschriften zu diesem Thema ermessen. Die “Informationsstelle Human-Biomonitoring” am GSF – Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit bietet in ihrem neuen Informationspapier eine Zusammenstellung der wichtigsten juristischen Grundlagen, auf denen die Durchführung von HBM-Untersuchungen beruht. Das Informationspapier steht ab sofort für Sie zum Download bereit unter: http://www.gsf.de —————————————————————————

Die Informationsstelle Human-Biomonitoring am GSF – Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit bietet zielgruppenspezifische Informationen zum Thema Human-Biomonitoring an. Das Informationspaket umfasst aktuelle Fachinformationen für Multiplikatoren des Umwelt- und Gesundheitswesens und besteht aus:

– Informationsblättern zum Thema Human-Biomonitoring

– Fachinformationen im Internet unter http://www.gsf.de

– Diskussions-/Fortbildungsveranstaltungen

– einem telefonischen Auskunftsdienst

– Vermittlung wissenschaftlich kompetenter Ansprechpartner

– qualifizierten Datenbank-/Literatur-/Internetrecherchen

Die Informationsstelle Human-Biomonitoring wird aus Mitteln des Verbandes der Chemischen Industrie e. V. gefördert. Verantwortlich für den Inhalt ist das GSF – Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Dr. Oliver Faaß Informationsstelle Human-Biomonitoring http://www.gsf.de Abteilung Kommunikation Tel.: 089/3187-2295 e-mail: oliver.faass@gsf.de

Sekretariat: 089/3187-2484 Fax: 089/3187-3324 e-mail: infostelle-hbm@gsf.de