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Hüppe: Mehr Selbstbestimmung behinderter Menschen durch Persönliche Budgets

Pressemitteilung

Berlin – Anlässlich des Rechtsanspruchs auf ein Persönliches Budget für Menschen mit Behinderungen ab Januar 2008 erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Ab dem kommenden Jahr sind Leistungsträger, wie Sozialämter, Arbeitsagenturen oder Integrationsämter verpflichtet, auf Antrag ihre Leistungen in Form des Persönlichen Budgets zu bewilligen. Bisher konnten die Leistungsträger Persönliche Budgets gewähren, mussten dies aber nicht. Die Menschen mit Behinderungen erhalten beim Persönlichen Budget Geld und Gutscheine, mit denen sie mehr selbst entscheiden können, wie die für sie passenden Leistungen aussehen und wer die Leistungen erbringt.

Das Persönliche Budget gibt Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, ein selbstbestimmteres Leben zu führen. Die Budgetnehmer können selbständiger und selbstbewusster als Kunden oder Arbeitgeber agieren. Dass das Persönliche Budget bei den Betroffenen “ankommt” belegen erste Bewertungen, in denen fast 80 % der befragten Budgetnehmer ihre Situation besser einschätzen als vor dem Persönlichen Budget.

Es dürfen aber auch nicht die Augen vor den Problemen im Zusammenhang mit dem Persönlichen Budget verschlossen werden. Betroffene berichten insbesondere von fehlenden Informationen und nicht ausreichenden Beratungen bei der Antragstellung. Alle Beteiligten, Betroffenenvertreter, Leistungsträger und politisch Handelnde sind gefordert, das Persönliche Budget bekannter zu machen. Darüber hinaus müssen die Leistungsträger besser beraten, etwa durch besser geschultes Personal. Die gute Idee des Persönlichen Budgets darf nicht an fehlender Beratung und sonstigen Hemmnissen scheitern. Gegebenenfalls müssen entsprechende Änderungen herbeigeführt werden.