München – Der Freistaat setzt sich auch zukünftig intensiv für eine qualitativ hochwertige flächendeckende und wohnortnahe medizinische Versorgung ein. Das betonte der Bayerische Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber beim Start der neuen Förderprogramme zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum. “Eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung ist der Markenkern des Gesundheitslandes Bayern. Diese qualitativ hochwertige Versorgung müssen wir auch zukünftig in allen Landesteilen sicherstellen”, so Huber. “Dazu brauchen wir innovative Ideen und Konzepte.” Bayern hat dazu drei Förderprogramme zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung auf dem Land aufgelegt, die durch den Nachtragshaushalt 2012 mit 4,5 Millionen Euro ausgestattet wurden. Für 2013 und 2014 sind weitere 11 Millionen Euro vorgesehen. Die Anträge auf Förderung sind ab sofort abrufbar unter www.stmug.bayern.de. Huber: “Unsere neuen Förderprogramme finden die richtigen Antworten auf die Herausforderungen einer immer älter werdenden Gesellschaft. Zugleich greifen sie die modernen Arbeitsbedingungen und die Bedürfnisse junger Ärztinnen und Ärzte auf.” “Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) begrüßt das Förderprogramm der Staatsregierung ausdrücklich, bildet es doch einen wichtigen Schritt zur Realisierung unserer jahrelangen Forderungen nach einer auch in Zukunft qualitativ hochwertigen und flächendeckenden medizinischen Versorgung in Bayern. Dies ist nur möglich, wenn innovative Kooperationsformen, wie Ärztehäuser mit familienfreundlichen Arbeitszeiten und -strukturen unter Einbeziehung qualifizierter Medizinischer Fachangestellten und anderen Gesundheitsberufen, hausärztliche Gemeinschaftspraxen mit fachärztlichen Filial-Praxen, Regionale Versorgungszentren und auch vernetzte Versorgungsstrukturen gefördert werden”, so Dr. Max Kaplan, Präsident der BLÄK.
Die Programme umfassen die Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte, die Förderung der Niederlassung von Hausärzten im ländlichen Raum sowie ein Stipendienprogramm für Medizinstudierende. Innovative Versorgungskonzepte können künftig mit bis zu 200.000 Euro gefördert werden. Dies können zum Beispiel Ärztehäuser mit besonders familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen sein oder Gemeinschaftspraxen, die an jedem Wochentag von einem anderen Facharzt genutzt werden. Außerdem wird die Gründung oder Übernahme von Hausarztpraxen in Gebieten mit zu wenig jungen Ärzten mit 60.000 Euro unterstützt. Voraussetzung ist unter anderem die Niederlassung in einem Ort mit maximal 25.000 Einwohnern und die Verpflichtung, dort mindestens fünf Jahre als hausärztlicher Vertragsarzt tätig zu sein. Daneben wurde ein eigenes Stipendienprogramm für Medizinstudierende aufgelegt. Wer sich verpflichtet, nach der Facharztweiterbildung für mindestens fünf Jahre als Arzt im ländlichen Raum tätig zu sein, wird unterstützt. Das Stipendium beträgt 300 Euro pro Monat und wird für längstens vier Jahre gezahlt. Die Abwicklung der Förderprogramme erfolgt durch die Bayerische Gesundheitsagentur am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Huber: “Bayern ist das Gesundheitsland Nummer 1 – diese Spitzenposition wollen wir weiter ausbauen. Die neuen Förderprogramme leisten dafür einen wichtigen Beitrag.”
Weitere Informationen sowie Antragsformulare und Förderrichtlinien im Internet unter www.gesundheit.bayern.de