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Huber: Bewährte Arzneimittelversorgung durch Apotheken garantiert Kompetenz, Sicherheit und Qualität – Bayern treibt Gesetzesinitiative voran

Gefahr steigt, im Internet gefälschte und minderwertige Arzneimittel zu erwerben

München – Da die Gefahr steigt, im Internet gefälschte und minderwertige Arzneimittel zu erwerben, wird sich Bayern beim Bund weiterhin ausdrücklich für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten einsetzen. Dies betonte Gesundheitsstaatssekretär Marcel Huber heute in München beim Deutschen Apothekertag. Huber: “Immer mehr Betrüger nutzen die begrenzten Kontrollmöglichkeiten im Internet, um sich zu bereichern. Arzneimittel sind aber keine x-beliebigen Konsumgüter von der Stange, und auch die Patienten sind weit mehr als nur Konsumenten. Die bewährten öffentlichen und von Inhabern geführten Präsenzapotheken mit einem akademisch ausgebildeten Apotheker bieten dagegen neben sicheren Arzneimitteln auch eine hohe Qualität der Beratung.” Der Bundesrat vertagte bisher den Entschließungsantrag von Bayern, Sachsen und Thüringen für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. “Bayern wird aber in dieser Frage nicht locker lassen. Der bayerische Gesundheitsminister Bernhard und Sachsens Gesundheitsministerin Clauß haben sich deshalb erst vor zwei Tagen brieflich an ihre Länderkollegen gewandt, um die Gesetzesinitiative voranzutreiben”, so der Staatssekretär. “Der Apotheker vor Ort kennt Ärzte und Patienten oft persönlich und kann die Echtheit der Verschreibung besser kontrollieren. Zudem schützt die persönliche und individuelle Beratung vor Fehlern durch ‘Eigentherapie’. So müssen beispielsweise Schwangere beim Kauf von bestimmten Schmerzmitteln darauf aufmerksam gemacht werden, dass diese bei Schwangerschaft problematisch sein können”, machte Huber deutlich.

Bayern setzt sich außerdem für den Fortbestand des deutschen Fremdbesitzverbotes ein. “Die sichere und flächendeckende Arzneimittelversorgung darf keinen rein privatwirtschaftlichen Interessen untergeordnet werden”, so der Staatssekretär. Nur die Unabhängigkeit von allen anderen am Arzneimittelverkehr Beteiligten gestattet es den Apothekern, ihre Kontrollfunktion an der entscheidenden Schnittstelle zwischen Arzt, Hersteller, Großhändler und Patient auszuüben.