Euskirchen/Düsseldorf – In der Vergangenheit haben sich Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen regelmäßig schnell und unkompliziert mit Honorarärzten und Honorarpflegekräften aus ihrer Personalnot befreien können. Die Sozialversicherungsträger und Gerichte machen dieser Art der Personalbeschaffung jedoch endgültig den Garaus. Sozialversicherungen prüfen systematisch und bewerten die Einsätze von Honorarpflegekräften generell als abhängige Beschäftigungsverhältnisse.
Das LSG Baden-Württemberg stellt in seiner jüngsten Entscheidung vom 17.04.2013 (L 5 R 3755/11) sodann kritikwürdig, aber kategorisch fest: „Die Ausübung des ärztlichen Berufs erfolgt – vom Beamtenverhältnis abgesehen – entweder in freier Niederlassung oder im Angestelltenverhältnis.“ Damit wird das Problem der Personalnot verschärft. Das ohnehin zu geringe Angebot wird in rechtliche Ketten gelegt. Die Organisationsfreiheit der Einrichtungen und die Berufsfreiheit der Honorarkräfte werden eingeschränkt. Das behindert die Patientenversorgung.
Was also tun? Die I.O.E. Fachkonferenz
Scheinselbstständigkeit an Kliniken und Pflegeeinrichtungen: Risiken und Auswege
erfasst den Ist-Stand; Alternativen werden aufgezeigt, bewertet und miteinander verglichen.
Termin:
Dienstag, 12. Nov. 2013 in Düsseldorf
Das Programm und weitere Informationen finden Sie im Programmflyer Risiko Scheinselbstständigkeit
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
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Onlineanmeldung: www.ioe-wissen.de/anmeldung