Euskirchen/Berlin – Mit der aktuellen Neuregelung des § 2 Abs. 1 KHEntgG, durch die nunmehr festgeschrieben wird, dass allgemeine Krankenhausleistungen auch durch nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte erbracht werden können, hat der Gesetzgeber die Arbeit von Honorar- und Konsiliarärzten im Krankenhaus wesentlich erleichtert. Die neue Regelung ist jedoch sowohl in der Tragweite als auch in der Auslegung umstritten. Dies zeigt nicht zuletzt das Urteil des LSG Stuttgart vom 17.04.2013, wonach die Versorgung durch angestellte oder verbeamtete Ärzte die Regel sein soll und auf die Notwendigkeit einer Teilanstellung im Krankenhaus abgestellt wird. Das Urteil führt erneut zu Verunsicherungen in der Praxis und wirft Fragen im Hinblick auf die gesetzlich geforderte intersektorale Zusammenarbeit auf:
- Was muss bei der Erbringung von Haupt- und Nebenleistungen im Krankenhaus durch niedergelassene Ärzte beachtet werden?
- Welche Auswirkungen haben die Änderungen des GKV-VStG und des PsychEntgG auf die mögliche Tätigkeit von Honorar- und Konsiliarärzten?
- Wie können Krankenhäuser und Niedergelassene zusammenarbeiten? Was muss bei der Vertragsgestaltung und der Vergütungsregelung berücksichtigt werden?
Die 14. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen möchten Sie über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der sektorenübergreifenden Versorgung informieren und den weiterhin bestehenden Reformbedarf aufzeigen.
Folgende weitere Themenschwerpunkte werden auf der Tagung außerdem behandelt:
- Sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten aus der Sicht der Rechtsprechung des BSG,
- Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137e SGB V durch den G-BA,
- Weiterentwicklung der Qualitätssicherung aus der Sicht der Krankenhäuser,
- Förderung medizintechnologischer Innovationen unter den Bedingungen der intersektoralen Methodenbewertung des G-BA.
14. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen / Fr., 8. November 2013, Mövenpick Hotel Berlin
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: Programmflyer 14. BGG
Nutzen Sie die Gelegenheit zur intensiven Diskussion mit ausgewiesenen Experten, sowie zum Erfahrungsaustausch mit Kollegen und Geschäftspartnern.
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Onlineanmeldung: www.ioe-wissen.de