München – Die Zahl der Masern-Fälle ist im Freistaat in den letzten Jahren deutlich gesunken. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Mittwoch hingewiesen. Der Minister betonte: „Wir haben in Bayern in diesem Jahr bisher nur drei Masern-Infektionen registriert (Stand 01.08.2022). Und auch in den letzten beiden Jahren waren die Zahlen deutlich niedriger als in den Jahren vor der Pandemie: 2021 waren es insgesamt zwei gemeldete Infektionen und 2020 im gesamten Jahr zwölf Infektionen. Das ist eine erfreuliche Entwicklung! Denn 2019 lag die Zahl der Infektionen im Freistaat noch bei 75 Infektionen und 2018 sogar bei 108 Infektionen.“
Holetschek ergänzte: „Die Schutzmaßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie sowie das reduzierte Reiseverhalten können diesen positiven Trend unterstützt haben. Aber auch das Masernschutzgesetz mit der Impfnachweispflicht zielt darauf ab, die Zahl der Masern-Fälle zu reduzieren.“ Das Masernschutzgesetz gilt bundesweit seit 1. März 2020 in Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten sowie in medizinischen Einrichtungen und in Gemeinschaftsunterkünften. Für Personen, die zum Stichtag 1. März 2020 bereits in einer Einrichtung betreut wurden oder tätig waren, galt eine Übergangfrist bis zum 31. Juli 2022.
Der Minister erläuterte: „Beim Impfen geht es nicht nur um den eigenen Schutz, sondern auch um das Allgemeinwohl. Mit einer Masernimpfung schützen Eltern die Gesundheit ihres eigenen Kindes, sie leisten aber auch einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz in den Einrichtungen insgesamt. Denn Masern sind hochansteckend und die Impfung verhindert sowohl eine Erkrankung als auch eine Weitergabe sehr gut. Nicht selten nehmen Masernerkrankungen auch einen schweren Verlauf mit gravierenden gesundheitlichen Spätfolgen, dies insbesondere bei Erwachsenen und Säuglingen. Da Säuglinge in den ersten Monaten noch nicht geimpft werden können, ist es für sie ganz besonders wichtig, dass die Personen im Umfeld geimpft sind.“
Holetschek rief die Menschen daher weiterhin zu einer konsequenten Masern-Impfung auf. Der Minister betonte: „Klar ist: Eine Impfung ist der beste Schutz gegen Masern. Ich appelliere daher an alle: Lassen Sie sich und Ihre Kinder impfen. Wer geimpft ist, schützt sich und andere.“
Kinder können durch eine zweimalige Impfung wirksam gegen Masern geschützt werden. Die Masernimpfung wird in Kombination mit einer Impfung gegen Mumps und Röteln oder zusätzlich noch Varizellen gegeben (MMR oder MMRV-Kombinationsimpfstoff). Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die erste Masernimpfung im Alter von elf Monaten. Die zweite Impfung sollte im Alter von 15 Monaten erfolgen. Die Impfung gegen Masern wird auch für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit empfohlen.
Holetschek ergänzte: „Es ist ein großes Privileg, dass wir uns und unsere Kinder heute durch Impfungen vor gefährlichen Infektionserkrankungen schützen können. Erfreulicherweise sind die Impfquoten in Bayern bei der Masernimpfung bereits hoch. Bei den Einschulungsuntersuchungen für das Schuljahr 2019/20 lagen die Impfquoten in Bayern bei 97 Prozent für die erste und 93 Prozent für die zweite Masern-Impfung.
Weitere Informationen zur Masernimpfung und zur Masernimpfpflicht finden Sie unter www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/masern.