München – Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat die Bundesregierung aufgefordert, das Förderprogramm zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Pflegekräfte in Krankenhäusern zu überarbeiten. Holetschek unterstrich am Donnerstag in München: „Die bisherigen Regelungen haben nicht die gewünschte Wirkung. Deshalb muss nachgebessert werden: Wir brauchen einen höheren Förderanteil und eine höhere Gesamtfördersumme!“
Der Minister fügte hinzu: „In der Pflege fehlt uns Personal, gerade auch in Krankenhäusern. Wir müssen deshalb die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessern. Nur so können wir die Attraktivität des Berufs sichern und Menschen dauerhaft für diese wichtige Arbeit begeistern. Aktuell sind Pflegekräfte in Krankenhäusern durch ihre anspruchsvollen Aufgaben, durch Personalmangel sowie zusätzlich durch Schicht- und Wechseldienste aber oft mehrfach belastet. Deshalb muss gerade in der Pflege die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärker in den Blick genommen werden.“
Durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz können Krankenhäuser seit 1. Januar 2019 Fördergeld für Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhalten, zum Beispiel für die Kinderbetreuung und für die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen. Die Kosten hierfür können sie hälftig für einen Zeitraum von sechs Jahren aus Mitteln der Kostenträger decken.
Holetschek erläuterte: „Leider nutzen bisher nur sehr wenige Einrichtungen diese Möglichkeit. Das heißt aber nicht, dass kein Bedarf da wäre. Das Gegenteil ist der Fall – wie sich während der Pandemie noch einmal besonders deutlich zeigt. Das Förderprogramm passt aber einfach nicht zu dem, was die Krankenhäuser brauchen.“ Nach Einschätzung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft sind insbesondere die niedrige Förderquote und die Deckelung der Gesamtfördersumme der Grund, warum nur wenige Krankenhäuser das Förderprogramm nutzen.
Der Minister unterstrich: „Die Beschäftigten in der Pflege leisten Großartiges! Nicht zuletzt in der Pandemie wachsen sie täglich über sich hinaus. Sie haben attraktive Rahmenbedingungen für ihre so wichtige Arbeit verdient. Ich setze mich dabei nicht nur für neue Maßnahmen und monetäre Anreize in diesem Bereich ein, sondern werbe auch für eine bessere Nutzung und Nutzbarkeit bereits bestehender Förderprogramme. Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz haben wir solch ein Instrument grundsätzlich an der Hand. In seiner jetzigen Form bringt es aber nicht den erwarteten Erfolg.“
Holetschek betonte: „Ich habe deshalb Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gebeten, zum Wohle der Pflegekräfte zeitnah aktiv zu werden und sich für eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene einzusetzen. Das kann zu einer nachhaltigen Verbesserung der Personalsituation in der Krankenpflege beitragen.“