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Hitzewelle in Deutschland: Arzneimittel richtig lagern

Pressemitteilung

Berlin – Möglichst kühl und trocken sollen die meisten Arzneimittel gelagert werden. Wichtig ist es, den Angaben zur Lagerung auf der Verpackung und im Beipackzettel zu folgen. Bei den aktuellen Rekordtemperaturen sind bei der Aufbewahrung von Arzneimitteln wesentliche Aspekte zu beachten.

„Arzneimittel sind empfindliche Produkte. Orte, wo hohe Temperaturen oder direkte Sonneneinstrahlung herrschen, sind ungeeignet für die Lagerung von Arzneimitteln“, sagt Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH). „Daher sollten sie bei den aktuellen Temperaturen nicht im Auto liegen gelassen werden. Angaben zur sachgerechten Aufbewahrung – auch zur Aufbewahrungstemperatur – befinden sich in der Packungsbeilage. Zusätzlich können sich Patienten bei der Apothekerin oder dem Apotheker erkundigen und beraten lassen“, so Dr. Kroth weiter.

In der Regel ist bei Arzneimitteln eine Aufbewahrung bei Raumtemperatur zwischen 15 und 25 Grad Celsius optimal. Im Kühlschrank gehören Arzneimittel nur gelagert, wenn dies ausdrücklich empfohlen wird. Auch die Aufbewahrung in einem Schrank im Badezimmer ist nicht ideal, denn neben zu hohen Temperaturen, kann eine erhöhte Luftfeuchtigkeit ebenfalls die Qualität und Wirkung von Arzneimitteln beeinträchtigen.

Insgesamt bewahren 27% der Deutschen ihre Arzneimittel im Badezimmerschrank auf, dabei wissen vier von zehn Bundesbürgern nicht, dass Arzneimittel ihre Wirkungen auch verlieren können, wenn man sie in Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit – wie z.B. dem Badezimmer – lagert, selbst wenn sie sich in der Verpackung befinden. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung im Rahmen des Gesundheitsmonitors des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH), die vom Marktforschungsinstitut Nielsen durchgeführt wurde.

Wenn ein Arzneimittel anders als gewohnt aussieht, sollte es nicht mehr verwendet und in der Apotheke Rat geholt werden. Folgende Anzeichen können ein Hinweis auf eine Veränderung eines Arzneimittels durch falsche Lagerung sein: Verfärbungen, Risse oder Geruchsentwicklung bei Tabletten, Ausflockung oder Trübung bei Säften und Injektionslösungen, Verflüssigung, Verfärbungen oder Geruchsbildung bei Salben oder Gelen.

Arzneimittel sollten in keinem Fall über den Ausguss oder die Toilette entsorgt werden. „Kann ein Arzneimittel nicht mehr verwendet werden und es finden sich keine entsprechenden Hinweise zur Entsorgung auf dem Beipackzettel, empfiehlt sich die Entsorgung über den Hausmüll“, rät Dr. Elmar Kroth. So kann eine sach- und umweltgerechte Abfallbeseitigung sichergestellt werden.

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 400 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Die im BAH organisierten Unternehmen tragen maßgeblich dazu bei, die Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern. So stellen sie fast 80 Prozent der in Apotheken verkauften rezeptfreien und fast zwei Drittel der rezeptpflichtigen Arzneimittel sowie einen Großteil der stofflichen Medizinprodukte für die Patientinnen und Patienten bereit.
Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum BAH.