Düsseldorf – Zum Samstag, den 17.09.2016 lädt der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation (KAO) e. V. zu zwei Vorträgen in Düsseldorf ein. Thema ist die rechtliche Bewertung der Hirntoduntersuchung in Zusammenhang mit einer eventuellen Organspende. Die Tagung, zu der keine Anmeldung erforderlich ist, beginnt um 13 Uhr in den Tagungsräumen der Jugendherberge Düsseldorf (Düsseldorfer Str. 1, 40545 Düsseldorf) im Raum „Jan Wellem“.
Dabei referiert der Richter und Medizinrechtsexperte Rainer Beckmann zum Thema: „Patientenverfügung und Hirntoddiagnostik – Wie ist der Wille des Betroffenen in Bezug auf die Hirntoddiagnostik zu berücksichtigen?“ Die Fernsehjournalistin Silvia Matthies beleuchtet unter der Überschrift „Zustimmung zur Hirntoddiagnostik – eine rechtliche Grauzone?“ Fallschilderungen aus der Praxis.
Zum Tagungsthema
Darf man eine Hirntoddiagnostik, wenn der „Spender“ keine Aussagen über sein Verhältnis zur Organspende gemacht hat, ohne Einwilligung der Angehörigen, bzw. gesetzlichen Vertreter durchführen? Von Medizinern wird oft ins Feld geführt, dass dies so etwas wie eine Todesbescheinigung wäre, wofür man ja auch keine explizite Einwilligung bräuchte. KAO bezweifelt das, schließlich wird die Hirntodfeststellung an einem noch Lebenden vorgenommen, der erst nach der zweiten Untersuchung als Leiche gilt.
Auch der Ethikrat problematisiert den Zeitpunkt der Befragung der Angehörigen zur Organspende, damit auch, ob die Befragung vor oder nach einer Hirntoddiagnostik stattfinden sollte. Ob man einer Hirntoddiagnostik widersprechen kann, wenn keine Organspende gewollt wird, wird hier auch nicht thematisiert.
KAO liegt ein Fall vor, bei dem eine Angehörige zu einer Kostenübernahme genötigt wurde, nachdem eine positive Hirntoddiagnostik durchgeführt wurde, obwohl die Angehörigen eine Organspende im Vorfeld abgelehnt hatten. Die Frage der Zulässigkeit der Hirntoddiagnostik hat also unmittelbare Folgen: Von den Angehörigen wurde ein stattlicher Betrag gefordert für die Behandlung „der Leiche“ nach der positiven Hirntoddiagnostik.
Die Auskünfte von Behörden sind ausweichend. Wird eine Patientenverfügung gegen die Hirntodfeststellung als bindend angesehen? Was ist bei einer Nichteinwilligung von Angehörigen? Auch der Ethikrat hat bemängelt, dass die Aussagen bzw. Informationen zu den hirnprotektiven Maßnahmen sehr dünn, ja gar nicht vorhanden wären. Müsste da nicht, juristisch gesehen, eine Einwilligung vorliegen, da diese Maßnahmen ja nicht mehr dem Patienten gelten, sondern Dritten?
Die Referenten
KAO konnte zwei erfahrene Referenten gewinnen, die sich seit vielen Jahren mit dem Thema beschäftigen und Licht ins Dunkle bringen werden:
1. Richter Rainer Beckmann: Patientenverfügung und Hirntoddiagnostik – Wie ist der Wille des Betroffenen in Bezug auf die Hirntoddiagnostik zu berücksichtigen?
Rainer Beckmann war von 1992 bis 1995 Staatsanwalt in Nürnberg und Würzburg. 1995 bis 1997 Referent für Strafrecht und öffentliches Recht in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. 1997 bis 2000 Staatsanwalt in Würzburg. Seit 2000 Richter am Amtsgericht, aktuell in Betreuungs- und Insolvenzsachen am AG Würzburg.
Dozent an der Palliativakademie des Juliusspitals Würzburg.
Lehrbeauftragter für Medizinrecht an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg.
2. Fernsehjournalistin Silvia Matthies: Zustimmung zur Hirntoddiagnostik – eine rechtliche Grauzone? Fallschilderungen aus der Praxis
Silvia Matthies ist Autorin zahlreicher Dokumentationen für ARD, ZDF, Phönix und ARTE. Themenschwerpunkte: Medizinethik, Biopolitik, Pharmaindustrie…
Auch für KAO hat die Autorin mehrere Filme zum Thema Organspende gedreht, die im Internet bei youtube zu sehen sind. Sie schildert darin die extrem schwierige Situation von Angehörigen auf der Intensivstation. In einer verzweifelten Situation sehen sie sich mit intransparenten Abläufen und einer kühlen Logistik konfrontiert, deren Mechanismen sie oft erst sehr viel später durchschauen.
Über KAO Kritische Aufklärung über Organtransplantation e. V.
„KAO – Kritische Aufklärung über Organtransplantation e. V.“ wurde von Eltern gegründet, die im Schock und unwissend ihre Kinder zur Organentnahmen „freigaben“, also in einem Moment, wo diese Kinder ihre Eltern am meisten gebraucht hätten. Unser Anliegen ist eine ehrliche Aufklärung über die verschwiegenen Seiten der Transplantationsmedizin, damit Menschen eine tragfähige Entscheidung zu diesem Thema treffen können. Eine Entscheidung, die das eigene Sterben betrifft, kann nur jeder für sich selbst treffen. Ausführliche Infos gibt es auf der KAO-Webseite unter http://www.initiative-kao.de