Berlin – Der heute im Bundekabinett beschlossene Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Krankenhausfinanzierung bietet aus Sicht des Verbands der Universitätsklinika (VUD) keine nachhaltigen Lösungen.
Die Universitätsklinika werden als Hochleistungskrankenhäuser, die viele schwere Krankheitsfälle behandeln, in dem Gesetzentwurf massiv benachteiligt. Denn die im Hilfspaket vorgesehenen zusätzlichen Mittel sollen nicht nach dem Aufwand der Klinika für die Behandlung, sondern pauschal pro Krankenhausfall zugewiesen werden. Das heißt, es ist egal, ob es sich um ein frühgeborenes Baby handelt, das mit maximalen Aufwand versorgt wird oder um eine Blindarmoperation. „Die Regierungskoalition verteilt das Geld mit der Gießkanne pro Fall. Damit führt sie die Logik des Fallpauschalensystems, das nach der Schwere des Falls unterscheidet, ad absurdum“, sagt Rüdiger Strehl, Generalsekretär des VUD.
Zudem sieht der VUD in dem Entwurf keine langfristige Lösung des sogenannten „Scherenproblems“, was bedeutet, dass die Kosten für Personal, Medikamente und Energie schneller steigen, als die von den Krankenkassen gezahlten Entgelte. Es werden zwar 2013 und 2014 anteilige Mittel zur Verfügung gestellt, ab 2015 werden aber trotz bleibender Kosten die Budgets wieder gesenkt. Von einer Konzeption der Krankenhausfinanzierung mit dauerhaften Lösungen ist das Hilfspaket entsprechend weit entfernt.
Die Agenda einer nachhaltigen Finanzierungspolitik müsste aus Sicht des VUD das Scherenproblem lösen, die Investitionsfinanzierung in die normalen Entgelte integrieren sowie ein Programm zur Erarbeitung und praktischen Erprobung von Qualitätskriterien erarbeiten.
Die 33 deutschen Uniklinika mit ihren 180.000 Mitarbeitern vereinen Forschung, Lehre und Krankenversorgung. Ihre Stimme im politischen Prozess ist der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).