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Hilfsmittel und Heilmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung – neues Infoblatt für die ärztliche Praxis

Hilfsmittel und Heilmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung – neues Infoblatt für die ärztliche Praxis

Pressemitteilung

Berlin – Wie unterscheiden sich Hilfsmittel von Heilmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung? Was sind ihre Anspruchsgrundlagen und wie lauten sie? Wann hat die Hilfsmittelverordnung Vorrang vor der Heilmittelverordnung und wie haben sich die jeweiligen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahren entwickelt? Dazu hat die eurocom ein neues Infoblatt herausgebracht. Der Einseiter besticht durch eine übersichtliche Gegenüberstellung zur raschen Erfassbarkeit und richtet sich an alle Mitarbeitenden der ärztlichen Praxis.

Über eurocom
eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören nahezu alle im deutschen Markt operierenden europäischen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an.