Hamburg – Das Hilfe- und Unterstützungssystem für Familien mit behinderten Kindern ist komplex. Um ihnen den Zugang zu notwendigen Leistungen zu erleichtern und Hilfen aus einer Hand zu ermöglichen, hat die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen ein Netz von so-genannten Interdisziplinären Frühförderstellen in Hamburg installiert. Für Familien mit förderbedürftigen Kindern bedeutet das eine erhebliche Erleichterung, da es mit der Frühförderstelle einen zentralen Ansprechpartner und Ort gibt, an dem alle Leistungen erbracht werden. Die Hilfen werden aufeinander abgestimmt, die Familie ent-lastet und das Kind bestmöglich gefördert, sagt Sozial- und Familiensenator Dietrich Wersich, der heute mit Vertretern von Krankenkassen die Frühförderstelle mittendrin! in Wilhelmsburg besucht hat.
Was leisten die neuen Interdisziplinären Frühförderstellen? In den Interdisziplinären Frühförderstellen, die es in Hamburg an zunächst zehn Standorten gibt, bietet ein Team bestehend aus Ärzten, Psychologen, Heilpädagogen, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und Logopäden erstmalig Hilfe aus einer Hand an. So werden heilpädagogische Leistungen (z.B. Sinnesschulungen, Einzelförderung in der Familie); ärztliche Leistungen (medizinische Behandlung in der Frühförderung); und medizinisch-therapeutische Leistungen (z.B. Physio-, Logo- oder Ergotherapie) zentral aufeinander abgestimmt und als Komplexleistung durchgeführt. Grundlage hierfür ist eine bundesgesetzliche Änderung im SGB IX, nach der die heilpädagogische Förderung behinderter Kinder im Vorschulalter untrennbar mit den medizinischen Therapien und ärztlichen Leistungen zusammengeführt werden soll.
In der Interdisziplinären Frühförderstelle werden nach einer Eingangsdiagnostik und unter Einbeziehung der Eltern die erforderlichen Leistungen in einem Förder- und Behandlungsplan festgelegt, für den jeweils ein Kinderarzt und ein Heilpädagoge gemeinsam verantwort-lich sind. Dadurch entfällt die bisher parallele und additive Erbringung von Heilmitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung und von heilpädagogischer Förderung in Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers. Stattdessen haben Eltern mit der Interdisziplinären Frühförderstelle, in der die Leistungen der Krankenversicherung und des Sozialhilfeträgers zusammengefasst sind, nur noch einen Ansprechpartner. Sie erhalten von Anfang an und aus einer Hand Unterstützung bei der Förderung ihres behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindes.
An wen richtet sich die Interdisziplinäre Frühförderung? Zum leistungsberechtigten Personenkreis gehören Kinder, die noch nicht eingeschult und von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind. In Hamburg benötigen rund 600 Kinder eine entsprechende Förderung. Die Kosten der Interdisziplinären Frühförderung werden gemeinsam von der Freien und Hansestadt Hamburg als Sozialhilfeträger und der gesetzlichen Krankenkasse getragen.
Wer verordnet Frühförderung und an wen können sich Eltern wenden? Die Eingangsdiagnostik zur Frühförderung wird normalerweise vom behandelnden Kinderarzt veranlasst, wenn er im Rahmen der Regeluntersuchung feststellt, dass das Kind von Behinderung betroffen oder bedroht ist. Unabhängig davon kann die erforderliche Eingangsdiagnostik auch durch den jugendpsychiatrischen Dienst der bezirklichen Gesundheitsämter oder das Beratungszentrum sehen, hören, bewegen, sprechen veranlasst werden. Eltern können die Interdisziplinäre Frühförderstelle, in der ihr Kind gefördert werden soll, frei unter den von den Kostenträgern zugelassenen Stellen wählen.
Einen Überblick über die Interdisziplinären Frühförderstellen in Hamburg sowie die dort er-brachten Leistungen gibt es im Internet unter http://www.hamburg.de Zudem gibt die neue Broschüre Früherkennung und Frühförderung ausführliche Informationen zum Thema. Sie ist ab sofort bei Kinderärzten, bezirklichen Gesundheitsämtern und Krankenkassen erhältlich.