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Hilfe für suizidgefährdete Menschen – Kindersichere Feuerzeuge

Gesundheitsbehörde veröffentlicht zwei aktualisierte Faltblätter

Hamburg – Suizidgefährdete Menschen brauchen rund um die Uhr Ansprechpartner und Hilfe. In Hamburg gibt es zahlreiche Angebote, von Jugend- und Sozialpsychiatrischen Diensten bis zu den Krankenhäusern, die diese Hilfe bieten. Alle Angebote sind im Faltblatt “Wo suizidgefährdete Menschen in Hamburg Hilfe finden“ der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) übersichtlich aufgeführt. Der Wegweiser, der zu Anlauf- und Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene informiert, ist ab sofort in aktualisierter Auflage erhältlich.

Seit April 2007 dürfen Feuerzeuge ohne Kindersicherung, so wie so genannte Novelty-Feuerzeuge (Feuerzeuge mit Unterhaltungswert, z.B. in Form von Comicfiguren), nicht mehr in die EU importiert oder hier hergestellt werden. Nach einer Übergangsfrist dürfen Händler seit August 2008 nun auch keine Restbestände dieser Feuerzeuge mehr verkaufen. Bei einem Verstoß drohen Geldbußen bis zu 30.000 Euro. Die BSG hat deshalb das Faltblatt „Kindersichere Feuerzeuge“ aktualisiert und weist auf die neuen Regelungen hin.

Beide Faltblätter sind u. a. in den Bezirksämtern und Kundenzentren sowie im Internet unter http://www.hamburg.de verfügbar. Sie können außerdem unter 428 37-1999 (Suizid-Faltblatt) oder unter 428 37-3134 (Feuerzeug-Faltblatt) oder per E-Mail an publicorder@bsg.hamburg.de kostenfrei bestellt werden.